Krisenmanagement und Luftsicherheit in Berlin
Berlin () – Nach der „Krisenreaktionsübung“ vom Mittwoch hat die Bundesregierung klargestellt, dass sie ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen würde. Die Rechtslage diesbezüglich sei „eindeutig“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag der .
Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2006, wonach ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden dürfe, um dadurch Menschen am Boden zu retten. Entsprechende Regeln des Luftsicherheitsgesetzes waren für verfassungswidrig erklärt worden.
Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte 2007 allerdings gesagt, er würde es dennoch tun. „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“, sagte er mit Bezug auf das Recht des „übergesetzlichen Notstandes“.
Diesen will die aktuelle Bundesregierung allerdings offenbar nicht mehr geltend machen. Er wolle solche „Aussagen aus der Vergangenheit“ nicht kommentieren, sagte Hille.
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durchgeführt – nach eigenen Angaben „erfolgreich“. In einem konkreten Szenario wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt.
Dabei wurde auf Grundlage einer Kabinettsentscheidung das „entführte“ Flugzeug, das zu Testzwecken wirklich in der Luft war, von einer Alarmrotte der Bundeswehr, bestehend aus zwei Eurofighter Kampfflugzeugen, ebenfalls real „abgefangen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleitet“, wie es von der Bundesregierung hieß.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frei und Merz bei der Übung am 20.05.2026, Denzel, Jesco/BPA via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sebastian Hille, Franz Josef Jung
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Luftsicherheitsgesetz, CDU, Bundeskanzler, Bundeswehr
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 20.05.2026 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Norddeutschland
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung hat nach einer Krisenreaktionsübung klargestellt, dass sie ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen würde, basierend auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006, das dies für verfassungswidrig erklärt hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Krisenreaktionsübung der Bundesregierung
- Entführungsszenario eines Passagierflugzeugs
- Durchführung unter Leitung des Bundeskanzlers
- Einnahme konkreter Maßnahmen zur Reaktion im Luftraum
- Abfangen des "entführten" Flugzeugs durch Bundeswehr-Eurofighter
- Kabinettsentscheidung zur Übung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesregierung stellt klar, dass entführtes Flugzeug nicht abgeschossen würde
- Rechtslage ist laut stellvertretendem Regierungssprecher "eindeutig"
- Verweis auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006
- Entsprechende Regeln des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt
- Franz Josef Jung (CDU) äußerte 2007, er würde im Notfall dennoch abschießen
- Aktuelle Bundesregierung will "übergesetzlichen Notstand" nicht geltend machen
- Krisenreaktionsübung unter Leitung des Bundeskanzlers als "erfolgreich" bezeichnet
- Fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt
- Entführtes Flugzeug wurde real von Eurofighter Kampfflugzeugen abgefangen und begleitet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Klarstellung der Nicht-Umsetzung eines Abschussbefehls
- Eindeutige Rechtslage zum Abschuss entführter Flugzeuge
- Verweis auf Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006
- Verfassungswidrigkeit entsprechender Regeln im Luftsicherheitsgesetz
- Vermeidung der Anwendung des "übergesetzlichen Notstandes"
- Keine Kommentierung zu früheren Aussagen von politischen Akteuren
- Durchführung einer ressortübergreifenden Krisenreaktionsübung
- Geübte Reaktion auf fiktive Entführung eines Zivilflugzeugs
- Erfolgreicher Ablauf der Übung mit militärischer Begleitung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des stellvertretenden Regierungssprechers Sebastian Hille zitiert, der klarstellt, dass die Bundesregierung ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen würde.
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