Forschung zur Strafverfolgung in Europa
Bonn () – Die Universität Bonn hat ein neues, von der Europäischen Kommission gefördertes Projekt zum Europäischen Haftbefehl gestartet. Wie die Hochschule mitteilte, wird das auf zwei Jahre angelegte Vorhaben mit rund 350.000 Euro unterstützt, wovon 150.000 Euro nach Bonn fließen.
Beteiligt sind Partner aus Amsterdam, Lublin und Paris.
Das Projekt mit dem Titel „Mutual Recognition and Detention Conditions“ untersucht, wie der Europäische Haftbefehl und andere Instrumente der Strafverfolgung wirksamer und zugleich grundrechtskonform angewendet werden können. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Überstellung ausgeschlossen sein kann, wenn im ersuchenden Staat systemische Mängel der Haftbedingungen drohen. „Die europäische Strafverfolgung lebt vom gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten.
Dieses Vertrauen braucht aber klare rechtsstaatliche Maßstäbe“, sagte der Koordinator des Projekts, Martin Böse von der Universität Bonn.
Ziel des Projekts ist es, rechtliche und praktische Empfehlungen für Gerichte und Justizbehörden zu entwickeln. Dabei werden auch Alternativen zum Haftbefehl wie die Übertragung von Strafverfolgung oder grenzüberschreitende Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft in den Blick genommen.
Ein Gremium mit 23 Praktikern aus weiteren EU-Staaten soll die europaweite Nutzbarkeit der Ergebnisse sicherstellen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Uni Bonn (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Martin Böse
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Universität Bonn, Europäische Kommission, Partner aus Amsterdam, Partner aus Lublin, Partner aus Paris, Europäischer Gerichtshof, Martin Böse.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Bonn, Amsterdam, Lublin, Paris.
Worum geht es in einem Satz?
Die Universität Bonn hat ein von der Europäischen Kommission gefördertes Projekt gestartet, um die Anwendung des Europäischen Haftbefehls unter Berücksichtigung von Grundrechten und Haftbedingungen zu verbessern und rechtliche Empfehlungen zu entwickeln.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Förderung durch die Europäische Kommission
- Projektname „Mutual Recognition and Detention Conditions“
- Laufzeit von zwei Jahren
- Budget von rund 350.000 Euro
- Beteiligte Partner aus Amsterdam, Lublin und Paris
- Untersuchung der Anwendung des Europäischen Haftbefehls
- Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- Systemische Mängel der Haftbedingungen im ersuchenden Staat
- Notwendigkeit klarer rechtsstaatlicher Maßstäbe
- Ziel, rechtliche und praktische Empfehlungen zu entwickeln
- Betrachtung von Alternativen zum Haftbefehl
- Einbeziehung eines Gremiums mit Praktikern aus weiteren EU-Staaten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unterstützung durch die Europäische Kommission
- Finanzierung von 350.000 Euro
- Einbindung von Partnern aus verschiedenen Städten
- Untersuchung der Anwendung des Europäischen Haftbefehls
- Entwicklung rechtlicher und praktischer Empfehlungen
- Fokussierung auf Alternativen zu Haftbefehlen
- Sicherstellung der europaweiten Nutzbarkeit der Ergebnisse
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: „Die europäische Strafverfolgung lebt vom gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Dieses Vertrauen braucht aber klare rechtsstaatliche Maßstäbe“, sagte der Koordinator des Projekts, Martin Böse von der Universität Bonn.
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