Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus München

Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus München

Bayern - News - Regional - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Gesellschaft: Terrorismus und Verantwortung in München

München () – Das Oberlandesgericht München hat eine 42-jährige Frau wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Verletzung ihrer Fürsorgepflicht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Lydia G. war im September 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist, um sich ihrem bereits dort befindlichen Ehemann und dem IS anzuschließen.

Die Familie lebte in Raqqa, bis der Ehemann im Juli 2015 bei einem Selbstmordanschlag starb. Die Angeklagte heiratete daraufhin einen weiteren IS-Kämpfer, wurde dessen Zweitfrau und brachte 2017 einen Sohn zur Welt.

Nach der Rückeroberung Raqqas durch Koalitionstruppen zog die Familie mit dem IS weiter. Im Januar 2018 wurde ihr Haus von Bomben getroffen, wobei der zweite Ehemann starb.

Lydia G. und ihre vier Kinder überlebten. Im Februar 2019 ergab sie sich den Koalitionstruppen und kam ins Lager Al Hol.

Erst im Juli 2023 gab sie sich einer deutschen Deradikalisierungsstelle zu erkennen und äußerte den Wunsch, zurückzukehren. Am 30. April 2025 wurde sie nach Deutschland gebracht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Frau durch die Führung des Haushalts für ihre kämpfenden Ehemänner, die Erziehung der Kinder im Sinne der IS-Ideologie, den Besitz einer AK-47 sowie Versuche, ihre Schwester für den IS zu gewinnen, an der Organisation beteiligte.

Zudem habe sie ihre Kinder durch das Leben im Kriegsgebiet und die IS-konforme Erziehung gefährdet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Lydia G.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Islamischer Staat (IS), Al Hol, Koalitionstruppen, Deradikalisierungsstelle

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum von September 2014 bis Juli 2023 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Syrien, Raqqa, Al Hol

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht München hat eine 42-jährige Frau zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie in die Terrororganisation Islamischer Staat eingetreten ist und ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern verletzt hat, nachdem sie 2014 mit ihnen nach Syrien reiste.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Reise mit drei minderjährigen Kindern nach Syrien im September 2014
  • Anschluss an den IS und Ehemann vor Ort
  • Leben in Raqqa bis zum Tod des ersten Ehemanns 2015
  • Heiratsentscheidung mit einem weiteren IS-Kämpfer
  • Geburt eines Sohnes im Jahr 2017
  • Weiterzug mit dem IS nach Rückeroberung Raqqas
  • Verlust des zweiten Ehemanns durch Bombardierung im Januar 2018
  • Übergabe an Koalitionstruppen und Aufenthalt im Lager Al Hol
  • Erkenntnis und Wunsch nach Rückkehr im Juli 2023
  • Beteiligung an IS durch Haushaltführung, Kindererziehung und Besitz einer Waffe

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein, im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Vier Jahre Freiheitsstrafe
  • Gefährdung der Kinder durch Erziehung im Kriegsgebiet
  • Fahrten in ein Kriegsgebiet
  • Mitgliedschaft in einer Terrororganisation
  • Mögliche rechtliche Folgen für die Kinder
  • Deradikalisierungsmaßnahmen erforderlich
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert