Gericht hält Verpackung kleinerer Milka-Tafeln für irreführend

Gericht hält Verpackung kleinerer Milka-Tafeln für irreführend

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Wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bremen

Bremen () – Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.

Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer. „Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Milka-Schokolade (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen, die im Artikel vorkommen, sind:

Verbraucherzentrale Hamburg, Bundesregierung.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verbraucherzentrale Hamburg, Landgericht Bremen, Bundesregierung, Mondelez

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bremen, Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, da der Hinweis auf die reduzierte Füllmenge unzureichend ist, was von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neue Milka-Schokoladentafeln enthalten weniger Inhalt (90 g statt 100 g)
  • Verpackung und Design sind identisch geblieben
  • Tafel wurde unmerklich dünner gemacht
  • Fehlender deutlicher Hinweis auf Inhaltsreduzierung
  • Kleinangabe der neuen Nennfüllmenge wird oft verdeckt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Landgericht Bremen entscheidet gegen Mondelez wegen Wettbewerbsverstoß
  • Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen identischer Verpackung trotz weniger Inhalt
  • Kritik an fehlendem deutlichem Hinweis zur Reduzierung des Inhalts
  • Keinerlei Informationen darüber, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben
  • Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Vorgaben für schrumpfende Packungsinhalte und Warnhinweise

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
  • Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen das Urteil
  • Forderung nach verbindlichen Vorgaben für Hersteller
  • Forderung nach einem Warnhinweis für reduzierte Füllmengen
  • Aufforderung zur Anpassung der Packungsgröße bei weniger Inhalt
  • Kritik an der Nutzung von Gesetzeslücken durch Unternehmen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hamburg zitiert, die fordert, dass Hersteller zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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