Beamtenbesoldung: Reformen und Herausforderungen in Berlin
Berlin () – Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verlangt Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsreform. In einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, begrüßt der DBB zwar grundsätzlich die Reform, hält Teile davon aber für „verfassungswidrig“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Mitte April angekündigt, die Einstiegsgehälter der Bundesbeamten erhöhen zu wollen. Sie sollen anders als bisher ihren Sold nicht mehr gemäß der ersten Erfahrungsstufe erhalten, sondern direkt in der zweiten Stufe einsteigen. Das befürwortet der DBB.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Besoldung nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Der Gesetzgeber geht bisher davon aus, dass ein Beamtengehalt zur Versorgung einer vierköpfigen Familie ausreichen muss. Künftig wird die Besoldung so berechnet, dass dabei ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt wird.
Das weckt den Unmut der Beamtenvertreter: In der Stellungnahme heißt es, die Höhe des Partnereinkommens sei „vom Beamten nicht erzwingbar und hängt vom Verhalten Dritter“ ab, eine „fiskalische Herunterrechnung des Alimentationsanspruchs“ sei daher „unzulässig“.
In der B-Besoldung plant Dobrindt, die Gehälter weniger stark als in der A-Besoldung anzuheben. Er will lediglich die Tarifergebnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Top-Beamten übertragen. Der DBB regt deshalb an, die Abstände zwischen den Einkommensgruppen der B-Besoldung noch einmal „kritisch zu prüfen“. Insbesondere der vorgesehene Abstand zwischen der Besoldungsgruppe B 3 und B 4 von 1,6 Prozent ist nach Ansicht des Verbandes „mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot unvereinbar“.
Die Beamtenvertreter sprechen damit zwei Vorgaben an, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ableitet. Nach dem Leistungsprinzip muss sich die Eignung und fachliche Befähigung der Beamten in der Besoldung niederschlagen. Das Abstandsgebot verlangt Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen. Bisher sah Karlsruhe das Abstandsgebot als verletzt an, wenn die Abstände zwischen den Gruppen um mindestens zehn Prozent in den vergangenen fünf Jahren abgeschmolzen sind.
Nach den Zahlen des Beamtenbundes wird diese Vorgabe in der B-Besoldung nicht eingehalten. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu den Abständen der B-Besoldung äußern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen folgende vollständige Namen vor:
Alexander Dobrindt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Beamtenbund (DBB), Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt (CSU), Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bundesverfassungsgericht
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bundesinnenministerium.
Worum geht es in einem Satz?
Der Deutsche Beamtenbund kritisiert den Gesetzentwurf zur Besoldungsreform, da Teile davon als verfassungswidrig angesehen werden, insbesondere die geplante Berechnung der Besoldung, die unterstellt, dass Beamte ein Partnereinkommen von 20.000 Euro erzielen, was den Alimentationsanspruch unzulässig herabsetzt und die Einhaltung des Leistungsprinzips sowie des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen infrage stellt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Erhöhung der Einstiegsgehälter für Bundesbeamte
- Änderung in der Berechnungsweise der Besoldung, weg vom Alleinverdienerprinzip
- Einführung eines unterstellten Partnereinkommens von 20.000 Euro jährlich
- Unmut der Beamtenvertreter über die neue Berechnungsweise
- Geplante geringere Anhebung der Gehälter in der B-Besoldung im Vergleich zur A-Besoldung
- Vorschlag zur kritischen Prüfung der Einkommensabstände in der B-Besoldung
- Hinweis auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Leistungsprinzip und Abstandsgebot
- Bisherige Verletzung des Abstandsgebots in der B-Besoldung laut Beamtenbund
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsreform
- DBB begrüßt die Reform, hält aber Teile für verfassungswidrig
- Bundesinnenminister Dobrindt plant Erhöhung der Einstiegsgehälter für Bundesbeamte
- Gehälter sollen künftig direkt in der zweiten Stufe beginnen
- Besoldung wird nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip berechnet
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- DBB kritisiert, dass Partnereinkommen vom Verhalten Dritter abhängt
- Dobrindt will Gehälter in B-Besoldung weniger stark anheben als in A-Besoldung
- Abstände zwischen den Einkommensgruppen der B-Besoldung sollen kritisch geprüft werden
- Vorgesehener Abstand zwischen B 3 und B 4 wird als unvereinbar mit Leistungsprinzip und Abstandsgebot angesehen
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- Bundesinnenministerium äußert sich nicht zu Abständen der B-Besoldung
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Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes (DBB) zitiert, in der Teile des Gesetzentwurfs zur Besoldungsreform als "verfassungswidrig" bezeichnet werden.
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