EuGH: Bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

EuGH: Bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

News - Politik - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Rechtsprechung: EU-Recht und Familienleistungen in Deutschland

Luxemburg () – Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die Regelung im Freistaat sah vor, dass Eltern, deren Kinder in bestimmten Mitgliedstaaten leben, weniger Familiengeld erhielten als solche, deren Kinder in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten wohnen. Das Familiengeld betrug grundsätzlich 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, wurden jedoch teilweise deutlich niedrigere Beträge bezahlt. Die Europäische Kommission hatte in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme gesehen und eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eingereicht.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Gewährung oder Höhe von Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis stelle eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, da sie insbesondere Wanderarbeitnehmer betreffe, deren Kinder eher in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Die unterschiedliche Behandlung könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Gleichbehandlung der Bezugsberechtigten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäischer Gerichtshof (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommten keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Europäische Kommission, Deutschland

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Luxemburg, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das bayerische Familiengeld, das Eltern weniger Leistungen für Kinder, die im Ausland leben, zahlt, gegen EU-Recht verstößt und eine Diskriminierung darstellt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Abgeschafftes bayerisches Familiengeld
  • Regelung zur Gewährung basierend auf Wohnort des Kindes
  • Ungleichbehandlung von Familien in unterschiedlichen EU-Staaten
  • EU-Recht zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme
  • Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Deutschland
  • Mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • Auswirkungen auf Wanderarbeitnehmer und deren Familien

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien wird im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Nichtübereinstimmung mit EU-Recht
  • Einschränkung bei der Gewährung von Familienleistungen
  • Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern
  • Mögliche rechtliche Konsequenzen für Deutschland
  • Anpassung der Familienleistungspolitik erforderlich
  • Finanzierungslücken bei betroffenen Familien
  • Erhöhter rechtlicher Prüfungsbedarf für zukünftige Regelungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert