Neues Gesetz soll Sonntagsöffnung für Kleinstsupermärkte im ländlichen Raum ermöglichen

Neues Gesetz soll Sonntagsöffnung für Kleinstsupermärkte im ländlichen Raum ermöglichen

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Wirtschaftspolitik in Schleswig-Holstein stärken

Kiel () – Der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen, das insbesondere den ländlichen Raum stärken soll. Das teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Hein, mit.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und einer Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Diese Ausnahme diene der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung in Regionen, wo es oft keine klassischen Supermärkte gebe, so Hein. Die engen Grenzen bei Einwohnerzahl und Fläche seien notwendig, um das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahmeverhältnis zum Schutz der Sonn- und Feiertage zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht erlaube solche Ausnahmen nur sehr restriktiv, um gleich- oder höherrangige Rechtsgüter wie die Nahversorgung zu gewährleisten.

Das Gesetz, über das das Plenum des Landtages im Mai noch abschließend beschließen muss, soll erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Sonntagsöffnung schaffen. Davon könnten nach Angaben Heins derzeit rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein profitieren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Käse im Supermarkt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Andreas Hein

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU-Landtagsfraktion, Bundesverfassungsgericht, Landesregierung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

Der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat ein neues Gesetz zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten, insbesondere für kleinst Supermärkte ohne Personal in ländlichen Gebieten, beschlossen, um die ortsnahe Versorgung zu fördern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedarf an ortsnaher Versorgung in ländlichen Regionen
  • Mangel an klassischen Supermärkten in Kleinstgemeinden
  • Unterstützung von Kleinstsupermärkten ohne Verkaufspersonal
  • Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderregelungen
  • Notwendigkeit der Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für Sonntagsöffnungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages spricht sich für neues Ladenöffnungszeitengesetz aus
  • Ziel ist Stärkung des ländlichen Raums
  • Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal sollen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen
  • Gilt für Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern
  • Ausnahme dient der ortsnahen Versorgung in Regionen ohne klassische Supermärkte
  • Enge Grenzen sollen verfassungsrechtliche Anforderungen wahren
  • Gesetz schafft rechtssichere Grundlage für Sonntagsöffnung
  • Rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein könnten davon profitieren

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stärkung des ländlichen Raums
  • Verbesserte ortsnahe Versorgung der Bevölkerung
  • Rechtssichere Grundlage für Sonntagsöffnung
  • Nutzen für rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert, und zwar von Andreas Hein, dem wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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