Migration und Rückführung in Sachsen
Leipzig () – Sachsen hat 46 ausreisepflichtige Personen nach Georgien zurückgeführt. Die Landesdirektion organisierte dafür am Dienstag einen Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle, wie das Sächsische Staatsministerium des Innern mitteilte.
Unter den 26 abgeschobenen Personen aus Sachsen befanden sich demnach zwei Straftäter.
Innenminister Armin Schuster betonte, parallel zu Grenzkontrollen sei das Ziel, die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen. Man fördere die eigenverantwortliche Ausreise, setze aber auch auf zwangsweise Durchsetzung.
Schuster habe den Flughafen Leipzig beim Bund als möglichen Standort für ein Bundesausreisezentrum ins Spiel gebracht.
Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat, da nur 0,7 Prozent der Asylbewerber aus dem Land einen Schutzstatus erhalten. Zum Stichtag 28. Februar 2025 lebten laut Ministerium 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, davon waren 579 ausreisepflichtig.
Es war der erste eigene Sammelcharter des Freistaates nach Georgien seit September 2025.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flughafen Leipzig/Halle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Armin Schuster
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Innenminister Armin Schuster, Flughafen Leipzig/Halle, Bundesausreisezentrum, Georgien
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Dienstag statt, jedoch wird kein konkretes Datum angegeben. Stattdessen wird der Stichtag 28. Februar 2025 erwähnt, an dem bestimmte Statistiken bezüglich georgischer Staatsangehöriger in Sachsen vorlagen.
Da kein genaues Datum für den Charterflug genannt wird, schreibe ich: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Flughafen Leipzig/Halle, Georgien.
Worum geht es in einem Satz?
Sachsen hat 46 ausreisepflichtige Personen, darunter zwei Straftäter, per Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Georgien zurückgeführt, um die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus zu forcieren.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Rückführung von 46 ausreisepflichtigen Personen
- Organisation eines Charterflugs vom Flughafen Leipzig/Halle
- Betonung der Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus
- Grenzkontrollen parallel zur Rückführung
- Vorschlag eines Bundesausreisezentrums am Flughafen Leipzig
- Georgien als sicherer Herkunftsstaat mit niedrigem Schutzstatus für Asylbewerber
- Zahl der ausreisepflichtigen georgischen Staatsangehörigen in Sachsen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rückführung von 46 ausreisepflichtigen Personen
- Förderung der eigenverantwortlichen Ausreise
- Zwangsweise Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung
- Möglichkeit eines Bundesausreisezentrums am Flughafen Leipzig
- Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat
- 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, davon 579 ausreisepflichtig
- Erster eigener Sammelcharter nach Georgien seit September 2025
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Innenminister Armin Schuster zitiert, der betont, dass das Ziel sei, die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen.
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