Gesellschaftliche Unterstützung durch Geldauflagen in Niedersachsen
Hannover () – Die niedersächsischen Justizbehörden haben im vergangenen Jahr gemeinnützigen Einrichtungen insgesamt rund 5,52 Millionen Euro aus Geldauflagen zugewiesen. Das teilte das Justizministerium in Hannover am Donnerstag mit.
Die Gelder stammen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen oder Verurteilten Zahlungen an gemeinnützige Organisationen auferlegt wurden.
Mit gut 1,45 Millionen Euro erhielten Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens den größten Anteil.
Weitere 882.000 Euro gingen an die allgemeine Jugendhilfe, etwa 803.000 Euro an Hilfen für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte und rund 303.000 Euro an Natur- und Umweltschutz. Die größte Einzelsumme von etwa 305.000 Euro erhielt die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, gefolgt vom Kinderhospiz Löwenherz in Syke mit rund 257.000 Euro.
Geldauflagen können angeordnet werden, wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Gelder fließen nicht in die Landeskasse, sondern können direkt gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden. Eine detaillierte Übersicht über die Zuweisungen ist auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Daher gibt es keine Namen, die aufgelistet werden können.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Hannover, Syke
Worum geht es in einem Satz?
Die niedersächsischen Justizbehörden haben 2022 etwa 5,52 Millionen Euro aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen verteilt, wobei der größte Anteil von 1,45 Millionen Euro an das allgemeine Sozialwesen ging.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geldauflagen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren
- Zahlungen an gemeinnützige Organisationen
- Gerichtliche Anordnung von Geldauflagen
- Einstellung von Verfahren oder Bewährungsstrafen
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- Verteilung der Gelder an verschiedene soziale Bereiche
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Verneinen.
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- Zuweisung von 5,52 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen
- Größter Anteil an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens (1,45 Millionen Euro)
- Finanzielle Unterstützung für allgemeine Jugendhilfe (882.000 Euro)
- Hilfen für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte (803.000 Euro)
- Förderung von Natur- und Umweltschutz (303.000 Euro)
- Größte Einzelsumme an Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (305.000 Euro)
- Unterstützung für Kinderhospiz Löwenherz in Syke (257.000 Euro)
- Geldauflagen fließen nicht in Landeskasse
- Direkte Zuweisung an gemeinnützige Einrichtungen
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