Gesellschaft: Festnahme am Grenzübergang Breitenau
Breitenau () – Ein 56-jähriger Deutscher ist am Grenzübergang Breitenau festgenommen worden und muss nun eine Haftstrafe von 230 Tagen antreten. Das teilten die Beamten am Dienstag mit.
Bei der Einreisekontrolle am Donnerstag um 18:00 Uhr hatte der Mann einen Ford Transit gesteuert.
Nach der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn fünf Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlagen. Diese ergingen wegen Bedrohung und mehrfacher Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die Haftbefehle wurden vollstreckt, weil der Mann nicht in der Lage war, die gegen ihn verhängten Geldstrafen in Höhe von 14.505,00 Euro zu begleichen.
Er verbringt seine Haftzeit in einer Justizvollzugsanstalt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, Staatsanwaltschaft Konstanz, Justizvollzugsanstalt
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Breitenau, Konstanz
Worum geht es in einem Satz?
Ein 56-jähriger Deutscher wurde am Grenzübergang Breitenau festgenommen und muss aufgrund mehrerer Haftbefehle wegen Bedrohung und Ordnungswidrigkeiten eine Haftstrafe von 230 Tagen antreten, nachdem er die fälligen Geldstrafen von insgesamt 14.505 Euro nicht begleichen konnte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau
- Fahrer eines Ford Transit
- Überprüfung der Personalien durch Beamte
- Vorliegen von fünf Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Konstanz
- Gründe für die Haftbefehle: Bedrohung und Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz
- Unfähigkeit, Geldstrafen in Höhe von 14.505,00 Euro zu begleichen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Haftstrafe von 230 Tagen
- Vollstreckung der Haftbefehle
- Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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