GKV-Bericht: Jede fünfte Gesundheits-App ist nutzlos

GKV-Bericht: Jede fünfte Gesundheits-App ist nutzlos

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Gesundheitspolitik in Deutschland: DiGA-Entwicklung

Berlin () – Seit der Verordnungsfähigkeit von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Jahr 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen für die sogenannten Gesundheits-Apps auf Rezept 400 Millionen Euro ausgeben. Sie sind bis Ende 2025 rund 1,6 Millionen mal verschrieben worden, wie einem GKV-Bericht zu entnehmen ist, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.

Der Bericht schildert allerdings auch Mängel im System: „Die Nutzenbewertung von DiGA zeigt nach wie vor Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte mit ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden zudem wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, da sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten“, heißt es in dem Bericht.

Ende 2025 seien lediglich noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten gewesen. Das bedeutet, dass rund ein Fünftel der im Verzeichnis „vorläufig“ aufgenommen Produkte wieder von der Liste gestrichen wurde, weil der Nutzen nicht nachgewiesen worden ist.

Auch die Preisbildung der Apps bezeichnet die GKV als „strukturelles“ Problem. „Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist sogar unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht.“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte, die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wachse. „Neben den steigenden Verordnungszahlen zeigt sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde.“ Diese Anwendungen hätten ihren Nutzen für die Patienten unter Beweis gestellt. „Aber wir sehen auch, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen.“

Die GKV verlangt bei diesen Problemen „politische Korrekturen“ und einen Nutzennachweis von Anfang an. Die Prüfstelle für die Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Stoff-Ahnis

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Gesetzliche Krankenkassen, GKV, GKV-Spitzenverband, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Funke-Mediengruppe

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Seit der Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Jahr 2020 haben gesetzliche Krankenkassen 400 Millionen Euro ausgegeben, doch nur ein Fünftel der 74 aufgenommenen DiGA konnte ihren Nutzen nachweisen, während Mängel in der Preisbildung und Nutzenbewertung dringend politische Korrekturen erforderen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung der Verordnungsfähigkeit von DiGA im Jahr 2020
  • Hohe Ausgaben der Krankenkassen für Gesundheits-Apps (400 Millionen Euro)
  • Über 1,6 Millionen Verschreibungen bis Ende 2025
  • Mängel in der Nutzenbewertung der DiGA
  • 74 DiGA im Verzeichnis, weniger als jede fünfte mit nachgewiesenem Nutzen
  • 16 DiGA aus dem Leistungskatalog gestrichen
  • Vage Regelungen zur Preisbildung für DiGA des Herstellers
  • Einfluss von GKV auf die Aufnahme der DiGA ohne Nutzennachweis
  • Politische Forderungen nach Korrekturen und zuverlässigen Nachweisen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • GKV hat 400 Millionen Euro für DiGA ausgegeben
  • Rund 1,6 Millionen DiGA wurden bis Ende 2025 verschrieben
  • Mängel im System festgestellt: weniger als jede fünfte DiGA nachgewiesen Nutzen
  • 16 DiGA aus Leistungskatalog gestrichen
  • Nur 58 DiGA verbleiben in GKV-Leistungskatalog Ende 2025
  • Preisbildung als strukturelles Problem bezeichnet
  • Politiker fordern "politische Korrekturen" und Nutzennachweis von Beginn an
  • GKV-Spitzenverband betont wachsende Bedeutung der Apps in der Versorgung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Hohe Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für DiGA
  • Mangelnde Nutzenbewertung und Handlungsbedarf
  • Entzug von 16 DiGA aus dem Leistungskatalog
  • Reduzierung der DiGA im GKV-Leistungskatalog bis Ende 2025
  • Strukturelle Probleme bei der Preisbildung der Apps
  • Vorläufige Aufnahme von DiGA ohne Nutzennachweis
  • Forderung nach politischen Korrekturen und frühem Nutzennachweis

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, zitiert. Sie betont, dass die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wachse, während gleichzeitig viele DiGA ohne Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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