Sachsen verschärft Zugang zum Rechtsreferendariat

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Politik in Sachsen: Juristenausbildung verschärft

Dresden () – Der Sächsische Landtag hat eine Verschärfung des Juristenausbildungsgesetzes beschlossen. Das teilte Justizministerin Constanze Geiert mit.

Künftig sollen Bewerber, die aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können.

Die Neuregelung geht über die bisherige Praxis hinaus, die nur bei strafbaren Handlungen griff. Nun kann auch die Übernahme von Funktionen in vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen zur Ablehnung führen.

Die Justizministerin begrüßte die Änderung als Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden.

Die Regelung orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und einer ähnlichen Vorschrift in Thüringen. Damit soll eine Schutzlücke geschlossen werden, durch die Sachsen zuletzt auch Bewerber aufnehmen musste, die in anderen Bundesländern bereits abgelehnt worden waren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Constanze Geiert

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sächsischer Landtag, Justizministerium, Verfassungsschutz, Bundesverfassungsgericht, Thüringen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden

Worum geht es in einem Satz?

Der Sächsische Landtag hat das Juristenausbildungsgesetz verschärft, sodass Bewerber, die aktiv gegen die Demokratie eintreten oder in extremistischen Organisationen aktiv sind, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Beschluss des Sächsischen Landtags
  • Vorschlag von Justizministerin Constanze Geiert
  • Ziel, Bewerber von extremistischen Organisationen auszuschließen
  • Überarbeitung des Juristenausbildungsgesetzes
  • Fokus auf Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden
  • Anlehnung an Bundesverfassungsgericht und Thüringer Vorschrift
  • Schließung einer Schutzlücke bei der Bewerberauswahl

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ausschluss von Bewerbern, die gegen die demokratische Grundordnung eintreten
  • Ablehnung bei Übernahme von Funktionen in extremistischen Organisationen
  • Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden
  • Schließung einer Schutzlücke in der Juristenausbildung
  • Anpassung an Bundesverfassungsgericht-Rechtsprechung
  • Angleichung an ähnliche Vorschriften in anderen Bundesländern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Justizministerin Constanze Geiert zitiert, die die Änderung als Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden begrüßt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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