Mutmaßliches IS-Mitglied in Leipzig festgenommen

Sicherheit und Terrorismus in Deutschland

() – Die Bundesanwaltschaft hat einen mutmaßlichen IS-Kämpfer festnehmen lassen. Der irakische Staatsangehörige Rakan A. wurde am Mittwoch in durch Beamte des Bundeskriminalamts in Gewahrsam genommen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Dem 1999 geborenen Mann wird zur Last gelegt, sich spätestens im 2016 im Irak der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ angeschlossen zu haben.

Bis März 2017 soll er bei verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation eingesetzt gewesen sein. Die Ermittlungen stützen sich auf einen Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar.

Der Beschuldigte wurde am Donnerstag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Untersuchungshaft angeordnet hat.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizist (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, Islamischer Staat, Bundesgerichtshof

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Donnerstag, dem Tag nach der Festnahme am Mittwoch, statt. Genauer Zeitraum: Sommer 2016 bis März 2017 (für die Aktivitäten des Beschuldigten). Der Haftbefehl wurde am 25. Februar ausgestellt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Karlsruhe, Leipzig.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesanwaltschaft hat den irakischen Staatsangehörigen Rakan A. in Leipzig festgenommen, da er beschuldigt wird, sich 2016 dem "Islamischen Staat" angeschlossen und bis 2017 aktiv in Kämpfe involviert gewesen zu sein.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Festnahme eines mutmaßlichen IS-Kämpfers
  • Iraker Rakan A., geboren 1999
  • Beitritt zum Islamischen Staat im Sommer 2016
  • Einsatz in verschiedenen Kampfeinheiten bis März 2017
  • Haftbefehl des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar
  • Vorführung vor Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festnahme des mutmaßlichen IS-Kämpfers
  • Anklage durch die Bundesanwaltschaft
  • Vorführung vor einen Ermittlungsrichter
  • Anordnung der Untersuchungshaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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