Kabinettsbeschluss zum neuen Heizungsgesetz verschiebt sich

Politik Berlin: Verzögerung beim Gebäudemodernisierungsgesetz

() – Der Kabinettsbeschluss für den Entwurf des sogenannten „Gebäudemodernisierungsgesetzes“ (GMG), früher auch bekannt als „Heizungsgesetz“, verschiebt sich wohl auf die Zeit nach Ostern.

Das berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer nächsten Druckausgabe unter Berufung auf Koalitions- und Regierungskreise. Die wolle kein Gesetzgebungsverfahren mit verkürzten Fristen, sondern das normale Verfahren mit Anhörungen der Länder, der und von einhalten, hieß es. Dafür sei die Zeit bis Ostern zu knapp.

Deshalb werde es nun voraussichtlich auf einen Kabinettstermin Mitte April hinauslaufen, hieß es in den Kreisen. Das zuständige Wirtschaftsministerium arbeite mit anderen beteiligten Ministerien intensiv am Gesetzestext.

Die schwarz-rote hatte sich Ende Februar auf Eckpunkte für die Reform des bisherigen Heizungsgesetzes geeinigt. In den Eckpunkten hatte es geheißen, die Bundesregierung werde den Gesetzentwurf „bis Ostern“ vorlegen. Dieser Zeitplan verschiebt sich nun voraussichtlich um einige wenige Wochen. Das neue Gesetz solle aber nach wie vor am 1. Juli in Kraft treten. Es sieht vor, dass künftig auch wieder der Einbau von Öl- und Gasheizungen erlaubt sein soll.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fernwärme-Anschluss (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Rheinische Post, Wirtschaftsministerium, schwarz-rote Koalition

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist nach Ostern, mit einem voraussichtlichen Kabinettstermin Mitte April. Das genaue Datum ist nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Kabinettsbeschluss für das "Gebäudemodernisierungsgesetz" (ehemals "Heizungsgesetz") verschiebt sich auf nach Ostern, um ausreichend Zeit für Anhörungen und das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, während das Inkrafttreten des Gesetzes nach wie vor für den 1. Juli geplant ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kabinettsbeschluss zu Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
  • Früher bekannt als Heizungsgesetz
  • Verschiebung des Zeitplans nach Ostern
  • Wunsch der Bundesregierung nach regulärem Gesetzgebungsverfahren
  • Notwendigkeit von Anhörungen der Länder, Verbände und Experten
  • Zeit bis Ostern als zu knapp eingeschätzt
  • Intense Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit anderen Ministerien
  • Einigung der Koalition auf Eckpunkte für die Reform Ende Februar
  • Zuvor geplanter Gesetzentwurf bis Ostern
  • Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Kabinettsbeschluss für das Gebäude­modernisierungs­gesetz verschiebt sich nach Ostern
  • Bundesregierung möchte normales Gesetzgebungsverfahren einhalten
  • Zeit bis Ostern zu knapp für Anhörungen der Länder, Verbände und Experten
  • Voraussichtlicher Kabinettstermin Mitte April
  • Zuständiges Wirtschaftsministerium arbeitet intensiv am Gesetzestext
  • Koalition hatte Ende Februar auf Eckpunkte für Reform des Heizungs­gesetzes geeinigt
  • Ursprünglicher Zeitplan, Gesetzentwurf "bis Ostern" vorzulegen, verschiebt sich um einige Wochen
  • Neues Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verschiebung des Kabinettsbeschlusses auf nach Ostern
  • Einhaltung des normalen Gesetzgebungsverfahrens
  • Durchführung von Anhörungen der Länder, Verbände und Experten
  • Voraussichtlicher Kabinettstermin Mitte April
  • intensive Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit anderen Ministerien
  • Zeitplan verschiebt sich um einige Wochen
  • Geplantes Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Juli
  • Erlaubnis des Einbaus von Öl- und Gasheizungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie kein Gesetzgebungsverfahren mit verkürzten Fristen durchführen wolle, sondern das normale Verfahren mit Anhörungen einhalten möchte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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