Zoll stoppt über 2.000 JBL-Geräte bei Ulm wegen Verdachts auf unerlaubten Import

Zollmaßnahmen in Ulm: Parallelimporte gestoppt

Ulm () – Der Zoll hat bei Ulm mehr als 2.000 Kopfhörer und der Marke JBL beschlagnahmt. Wie das Hauptzollamt Ulm am Montag mitteilte, stoppten Beamte des Zollamts Donautal bereits am 19. Februar eine Sendung aus mit 754 Kopfhörern und 1.384 Lautsprechern.

Die Ware war für einen Technikvertrieb im Landkreis bestimmt.

Bei den sichergestellten Geräten handelt es sich laut Zoll um Originalprodukte. Der Rechtsinhaber der Marke JBL bestätigte jedoch, dass die Waren ohne seine Zustimmung in die Europäische eingeführt und hier verkauft werden sollten.

Es handelt sich damit um einen sogenannten Parallelimport, der in der EU unzulässig ist, wenn der Markeninhaber nicht zugestimmt hat.

Auf Antrag des Rechtsinhabers wurde die Sendung sichergestellt. Ob die elektronischen vernichtet oder wieder ausgeführt werden, ist laut Behörde derzeit noch Gegenstand des laufenden Verfahrens.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zoll stoppt 2000 Kopfhörer und Lautsprecherboxen (Archiv), Hauptzollamt Ulm via

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Ulm, Zollamt Donautal, Marke JBL, Europäische Union

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 19. Februar statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Ulm, Landkreis Augsburg, Donautal (Zollamt)

Worum geht es in einem Satz?

Der Zoll in Ulm hat mehr als 2.000 Kopfhörer und Lautsprecher der Marke JBL beschlagnahmt, da diese ohne Zustimmung des Rechtsinhabers als Parallelimporte aus China in die EU eingeführt wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Beschlagnahmung von Waren durch Zoll
  • Sendung aus China
  • Einschaltung des Markeninhabers
  • Unzulässiger Parallelimport in der EU
  • Fehlende Zustimmung des Markeninhabers zur Einfuhr

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Zoll hat über 2.000 JBL-Kopfhörer und Lautsprecher beschlagnahmt
  • Sendung aus China für Technikvertrieb in Landkreis Augsburg
  • Geräte sind laut Zoll Originalprodukte
  • Markeninhaber JBL hatte nicht für Import und Verkauf zugestimmt
  • Es handelt sich um unzulässigen Parallelimport in der EU
  • Sendung wurde auf Antrag des Rechtsinhabers sichergestellt
  • Unklar, ob Geräte vernichtet oder wieder ausgeführt werden

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Beschlagnahmung der Waren
  • Rechtliche Schritte durch den Rechtsinhaber
  • Unzulässigkeit des Parallelimports
  • Möglichkeit der Vernichtung oder Rückführung der Geräte
  • Laufendes Verfahren zur Klärung der weiteren Vorgehensweise

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Rechtsinhabers der Marke JBL zitiert, die bestätigt, dass die Waren ohne seine Zustimmung in die EU eingeführt werden sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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