Arzneimittelkontrollen am Zoll in Osnabrück
Osnabrück () – Zöllner des Zollamts Lohne haben im November und Dezember zwei Pakete aus Südkorea und Indien mit Arzneimitteln beschlagnahmt. Das Hauptzollamt Osnabrück teilte mit, dass die Sendungen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
In den Paketen wurden unter anderem Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten gefunden.
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde stellte in den folgenden Prüfverfahren Verstöße fest und erklärte die Medikamente für nicht einfuhrfähig. Die Präparate dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Da das Gewerbeaufsichtsamt von einer Ordnungswidrigkeits-Ahndung absah, muss der Empfänger nun entscheiden, ob die Ware wieder ausgeführt oder vernichtet wird.
Der Zoll wies darauf hin, dass Privatpersonen grundsätzlich keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen dürfen. Selbst im Ausland frei verkäufliche Mittel wie Nahrungsergänzungspräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen dann strengen Vorschriften.
Ausnahmen sind nur über eine deutsche Apotheke mit ärztlicher Verschreibung möglich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Osnabrücker Zöllner stoppen Arzneimittelsendungen (Archiv), Hauptzollamt Osnabrück via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hauptzollamt Osnabrück, Gewerbeaufsichtsamt, Arzneimittelüberwachungsbehörde
Wann ist das Ereignis passiert?
November und Dezember
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Osnabrück, Lohne, Südkorea, Indien
Worum geht es in einem Satz?
Zöllner des Zollamts Lohne haben zwei Pakete mit Arzneimitteln aus Südkorea und Indien beschlagnahmt, da sie gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen und somit nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Beschlagnahmung von Paketen durch Zöllner
- Herkunft der Pakete: Südkorea und Indien
- Inhalt der Pakete: Arzneimittel (Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln, Flüssigkeiten)
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt
- Medikamente als nicht einfuhrfähig erklärt
- Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen
- Selbst frei verkäufliche Mittel können als Arzneimittel gelten und unterliegen Vorschriften
- Ausnahmen nur über deutsche Apotheke mit ärztlicher Verschreibung möglich
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht erwähnt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Arzneimittel wurden als nicht einfuhrfähig erklärt
- Sendungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden
- Empfänger muss entscheiden: Wieder-Ausfuhr oder Vernichtung der Waren
- Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen
- Strenge Vorschriften für als Arzneimittel geltende Produkte
- Ausnahmen nur über deutsche Apotheke mit ärztlicher Verschreibung möglich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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