Politik: Veränderungen bei Schwangeren-Unterbringung in Hamburg
Hamburg () – Der Hamburger Senat hat seine Praxis bei der Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere geändert. Seit Oktober vergangenen Jahres werden diese Frauen wieder in andere Bundesländer verteilt, auch wenn der Mutterschutz bereits begonnen hat.
Das teilte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Carola Ensslen, am Freitag mit.
Bisher war Hamburg von einer Umverteilung in der hoch vulnerablen Phase vor und nach der Geburt abgerückt, nachdem es 2010 nach einer Verlegung einer Schwangeren zu einer Totgeburt gekommen war.
Nun stelle sich der rot-grüne Senat auf den Standpunkt, dass eine Verteilung auch im Mutterschutz möglich sei, solange kein ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit vorliege. Ensslen kritisierte diese Haltung als „inhumane Praxis“.
Die Verwaltungsgerichte gingen davon aus, dass in dieser Zeit keine Umverteilung stattfinden dürfe. Zudem sei die Versorgung der betroffenen Frauen ohnehin schlecht, da Duldungen kaum noch ausgestellt würden und die Unterbringung nur im Ankunftszentrum erfolge.
Die Linke-Fraktion hat den Senat in einer Anfrage nach den konkreten Zahlen und der Rechtslage gefragt.
In seiner Antwort verwies der Senat darauf, dass die abgefragten Daten nicht statistisch erfasst würden und eine manuelle Auswertung nicht möglich sei. Grundsätzlich gelte, dass eine Schwangerschaft kein Kriterium für eine Ausnahme von der Verteilung im sogenannten Hamburger Katalog sei.
Ein Nachweis gesundheitlicher Risiken müsse durch ein qualifiziertes ärztliches Attest erfolgen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hamburgische Bürgerschaft (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen im Artikel sind: Carola Ensslen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hamburger Senat, Linken-Fraktion, Carola Ensslen, Verwaltungsgerichte, Hamburger Katalog
Wann ist das Ereignis passiert?
Oktober des Vorjahres
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Der Hamburger Senat hat entschieden, Schwangere ohne Aufenthaltspapiere trotz Mutterschutz wieder in andere Bundesländer zu verteilen, was von der Linken-Fraktion als inhumane Praxis kritisiert wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Änderung der Praxis bei Unterbringung von schwangeren Frauen ohne Aufenthaltspapiere durch den Hamburger Senat
- Wiederaufnahme der Verteilung auf andere Bundesländer seit Oktober
- Vor 2010 Verlegung einer schwangeren Frau führte zu Totgeburt
- Rot-grüner Senat sieht Verteilung im Mutterschutz als möglich an ohne ärztliches Attest
- Kritische Haltung der Linken-Fraktion hinsichtlich der neuen Praxis
- Verwaltungsgerichte betrachten Umverteilung während Schwangerschaft als unzulässig
- Schlechte Versorgungslage für betroffene Frauen
- Duldungen werden kaum noch ausgestellt, Unterbringung nur im Ankunftszentrum
- Fehlende statistische Erfassung der betroffenen Zahlen durch den Senat
- Schwangerschaft gilt nicht als Ausnahmegrund für Verteilung im Hamburger Katalog
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Hamburger Senat ändert Praxis zur Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere
- Verteilung dieser Frauen in andere Bundesländer auch während Mutterschutz erlaubt
- Linken-Fraktionssprecherin Carola Ensslen kritisiert Änderung als "inhumane Praxis"
- Verwaltungsgerichte sehen keine Umverteilung während Schwangerschaftsphase vor
- Schlechte Versorgungssituation für betroffene Frauen, Duldungen kaum ausgestellt
- Linke-Fraktion fragt nach Zahlen und Rechtslage
- Senat gibt an, dass Daten nicht statistisch erfasst werden können
- Schwangerschaft kein Kriterium für Ausnahme von Verteilung
- Nachweis gesundheitlicher Risiken nur durch qualifiziertes ärztliches Attest erforderlich
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Änderung der Praxis bei der Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere
- Verteilung der Frauen in andere Bundesländer trotz Mutterschutz
- Kritik an der Praxis als "inhuman"
- Annahme der Verwaltungsgerichte, dass keine Umverteilung während Mutterschutz stattfinden darf
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- Kaum Ausstellung von Duldungen
- Unterbringung nur im Ankunftszentrum
- Fehlende statistische Erfassung der Daten
- Schwangerschaft kein Ausnahmegrund für Verteilung
- Notwendigkeit eines qualifizierten ärztlichen Attests für gesundheitliche Risiken
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Linken-Fraktion, Carola Ensslen, zitiert, die die Haltung des Senats als "inhumane Praxis" kritisiert.
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