Landauer Gericht spricht Angeklagten im Weingarten-Prozess frei

Rechtsprechung im Fall Landau

Landau () – Im sogenannten Weingarten-Prozess hat das Landgericht Landau in der Pfalz den Angeklagten freigesprochen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die Tat sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.

Es handelt sich um einen Nachfolgeprozess, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres Freispruch-Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte.

Die Kammer wiederholte die aufwendige Beweisaufnahme über mehrere Wochen und kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte an den Ort einer vorangegangenen Auseinandersetzung zurückkehrte, um sein verlorengegangenes zu suchen. Er habe sein Messer nur zur Abschreckung und zum eigenen Schutz mitgenommen, nachdem ein weiteres Aufeinandertreffen mit einem äußerst aggressiven Jugendlichen und dessen Gruppe bevorstand.

Erst als der spätere Getötete trotz des Messers wieder auf ihn einschlug, habe der Angeklagte es zur Abwehr des Angriffs genutzt.

Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass das Notwehrrecht grundsätzlich auch einen Messereinsatz gegen einen unbewaffneten Angreifer decken könne, wenn kein gleich sicheres Mittel zur endgültigen Abwehr des rechtswidrigen Angriffs zur Verfügung stehe. Der Angegriffene müsse sich nicht auf einen ungleichen Kampf mit unsicherem Ausgang einlassen.

Der kampferfahrene, aggressive habe den Angeklagten rechtswidrig mit Schlägen angegriffen, und dessen Reaktion sei durch das Notwehrrecht gedeckt und damit gerechtfertigt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Das Landgericht Landau hat im Weingarten-Prozess den Angeklagten freigesprochen, da seine Handlung in Notwehr gerechtfertigt war, nachdem er von einem aggressiven Jugendlichen angegriffen wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Internationale und nationale rechtliche Rahmenbedingungen zum Thema Notwehr
  • Vorangegangene Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten
  • Rückkehr des Angeklagten zur Suche nach seinem verlorenen Handy
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  • Mitführen eines Messers zur Selbstverteidigung
  • Angriffe des späteren Getöteten auf den Angeklagten

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  • Schutz des Angeklagten vor ungleichem Kampf
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Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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