Regierung fehlt Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitskräften

Arbeitsmigration in Deutschland: Kontrolle unzureichend

Berlin () – Weder die Bundesregierung noch eine andere staatliche Stelle haben einen Überblick darüber, ob Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern wieder aus ausreisen.

Das haben Recherchen der „Welt am Sonntag“ ergeben. 2024 war eine neue rechtliche geschaffen worden, mit der jährlich bis zu 25.000 Ausländer ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse in Deutschland einer „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ nachgehen dürfen.

Wer nicht aus einem visumbefreiten Staat stammt und von der Regelung Gebrauch machen will, benötigt vorab die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie kontrolliert etwa, ob auch tatsächlich ein konkreter Betrieb in Deutschland die einreisewillige Person beschäftigen will. Zudem benötigt der Anwärter ein Visum vom Auswärtigen Amt. Damit ist dann ein Arbeitseinsatz von bis zu acht Monaten erlaubt.

Die Bundesagentur teilte der „Welt am Sonntag“ mit, dass sie im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen zu der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung nach Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung erteilt habe. Wie viele dieser Zustimmungen tatsächlich zu einer Beschäftigungsaufnahme geführt hätten und wie viele der seit Einführung der neuen Regelung im März 2024 eingereisten Migranten wieder ausgereist seien, werde nicht erfasst.

Laut dem Auswärtigen Amt erhalten längst nicht alle Bewerber, die eine Zustimmung der BA haben, auch ein Visum. 2025 seien „rund 7.650 nationale Visa“ in diesem Zusammenhang erteilt worden, antwortet das Ministerium. Ausgeschöpft wird die Regelung also noch nicht. Wie das AA mitteilte, waren seit der Einführung Vietnam, Kirgistan, Georgien, Kosovo, Usbekistan und die Türkei die Hauptherkunftsstaaten der Bewerber. Wie die BA registriert auch das AA nicht, ob diese nach der vereinbarten Zeit wieder heimkehren oder in Deutschland bleiben. Dies werde „nicht erfasst“.

Bundesagentur und Auswärtiges Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und (Bamf) und das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium. Dort gebe es möglicherweise Kenntnisse über die Zuwanderergruppe. Doch auch diese beiden speichern deren Ein- und Ausreisen nicht. Laut Bamf werde „nur ein Bruchteil“ dieser Zuwanderer im Ausländerzentralregister erfasst.

In welchem Umfang die Kurzzeitaufnahme von Unqualifizierten sich über die Erteilung von anschließenden Aufenthaltstiteln für Berufsausbildungen oder die Asylantragstellung zu einer dauerhaften Einwanderung entwickelt, ist zwar keiner staatlichen Stelle bekannt. Allerdings hat das Bamf Erkenntnisse darüber, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem Visum einreiste, bevor er einen Antrag auf Schutz stellte. So teilte das Amt auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit, dass „von den 87.787 Asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ waren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesagentur für Arbeit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel enthalten. Die genannten Institutionen wie "Bundesagentur für Arbeit" und "Auswärtiges Amt" sind keine Personennamen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt, Welt am Sonntag, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesinnenministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist 2024 sowie das Jahr 2025.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Deutschland, Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Ausreise von Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern, die 2024 für bis zu acht Monate in Deutschland arbeiten dürfen, da weder die Bundesagentur für Arbeit noch das Auswärtige Amt die Rückkehr oder den Verbleib dieser Zuwanderer erfassen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung einer neuen rechtlichen Regelung 2024
  • Möglichkeit für 25.000 Ausländer ohne Qualifikation oder Sprachkenntnisse
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
  • Visum vom Auswärtigen Amt notwendig
  • Höchstdauer der Beschäftigung: bis zu acht Monate
  • Bundesagentur für Arbeit erteilt Zustimmungen, erfasst aber keine Ausreise
  • Unklare Anzahl der eingereisten Migranten, die wieder ausreisen
  • Herkunftsstaaten der Bewerber: Vietnam, Kirgistan, Georgien, Kosovo, Usbekistan, Türkei
  • Fehlende Daten über Ein- und Ausreisen bei zuständigen Behörden
  • Unbekannte Entwicklung in Bezug auf dauerhafte Einwanderung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Übersicht über Ausreisen von Kurzzeit-Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern
  • Forschungsergebnisse von „Welt am Sonntag“
  • Einführung neuer Regelung im Jahr 2024 für bis zu 25.000 unqualifizierte Migranten
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich
  • In 2022 wurden 14.963 Zustimmungen erteilt
  • Keine Erfassung, wie viele Migranten tatsächlich beschäftigt wurden oder ausgereist sind
  • Nicht alle BA-Zustimmungen führen zu Visa vom Auswärtigen Amt
  • Im Jahr 2025 rund 7.650 nationale Visa erteilt
  • Hauptherkunftsländer: Vietnam, Kirgistan, Georgien, Kosovo, Usbekistan, Türkei
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Bundesinnenministerium speichern keine Ein- und Ausreisen
  • Unbekannt, inwieweit kurzzeitige Beschäftigung zu dauerhafter Einwanderung führt
  • Bamf gibt an, dass jeder sechste Asylbewerber zunächst mit Visum einreiste

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Fehlender Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitsmigranten
  • Keine Erfassung von Zustimmungen der BA, die zu Beschäftigungsaufnahme führten
  • Unzureichende Erfassung von gültigen Visa im Zusammenhang mit Kurzzeitbeschäftigung
  • Mangelnde Daten zu Ein- und Ausreisen bei relevanten Behörden
  • Unkenntnis über Entwicklung zur dauerhaften Einwanderung
  • Mehrheit der Zuwanderer nicht im Ausländerzentralregister erfasst
  • Möglicher Zusammenhang zwischen Kurzzeitaufenthalt und Asylanträgen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zitiert, die mitteilt, dass sie im vergangenen Jahr 14.963 Zustimmungen zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung erteilt hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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