CDU-Parteitagsantrag sieht Strafmündigkeit für 12-Jährige vor

Politik: Reform der Strafmündigkeit in Berlin

() – Ein Antrag für Bundesparteitag der CDU in Stuttgart sieht vor, dass die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden soll. Das berichtet „Bild“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen Initiativantrag aus dem Berliner CDU-Landesverband. Bisher sind unter 14 vor dem Gesetz schuldunfähig.

Der Antrag sieht vor, Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs zu ändern. Künftig sollen Kinder bereits ab ihrem 12. Geburtstag strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie die nötige Reife besitzen. Ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ soll sicherstellen, dass erzieherische Maßnahmen nicht erst spät durch das Jugendamt, sondern verbindlich durch ein Gericht angeordnet werden.

In der Begründung behaupten die Antragsteller, dass Kinder durch das Internet und soziale viel früher ein Unrechtsbewusstsein entwickeln würden. Wer mit 12 Jahren wisse, dass er Unrecht tue, müsse dafür auch geradestehen. Zudem nutzten kriminelle Banden und Clan-Strukturen die Strafunmündigkeit von Kindern gezielt aus, um sie für Verbrechen einzuspannen. „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus“, heißt es in dem Antrag.

„Taten werden immer brutaler und häufen sich“, heißt es weiter. Für Opfer und sei es nur schwer hinnehmbar, „wenn Täter bei brutalen Delikten aufgrund ihres Alters keinerlei gerichtliche Konsequenzen erfahren“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: CDU-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, Bild, Berliner CDU-Landesverband, Jugendamt

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Stuttgart.

Worum geht es in einem Satz?

Die CDU beantragt, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre abzusenken, um Kinder, die ausreichend reif sind, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und gegen die Ausnutzung ihrer Strafunmündigkeit durch kriminelle Banden vorzugehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antrag für Bundesparteitag der CDU in Stuttgart
  • Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre
  • Initiativantrag aus dem Berliner CDU-Landesverband
  • Kinder unter 14 Jahre gelten als schuldunfähig
  • Änderung von Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs
  • Bedarf an gerichtlichem "Verantwortungsverfahren"
  • Behauptung, dass Kinder durch das Internet und soziale Medien schneller Unrechtsbewusstsein entwickeln
  • Ausnutzung der Strafunmündigkeit durch kriminelle Banden
  • Zunahme brutaler Taten
  • Schwierigkeiten für Opfer und Angehörige bei gerichtsloser Konsequenzen für Täter

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Antrag für Bundesparteitag der CDU in Stuttgart zur Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre
  • Initiative aus dem Berliner CDU-Landesverband
  • Änderung des Paragrafen 19 des Strafgesetzbuchs vorgesehen
  • Kinder ab 12 Jahren sollen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die nötige Reife besitzen
  • Gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für einen verbindlichen Umgang mit erzieherischen Maßnahmen
  • Begründung: Kinder entwickeln durch Internet und soziale Medien früher ein Unrechtsbewusstsein
  • Kriminelle Banden und Clan-Strukturen nutzen Strafunmündigkeit aus
  • Zunahme brutaler Taten und Herausforderungen für Opfer und Angehörige bei straffreiheit der Täter

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre
  • Kinder können ab 12 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
  • Einführung eines gerichtlichen Verantwortungsverfahrens
  • Erzieherische Maßnahmen sollen verbindlich durch ein Gericht angeordnet werden
  • Früheres Unrechtsbewusstsein durch Internet und soziale Medien
  • Ausnutzung der Strafunmündigkeit durch kriminelle Banden
  • Verstärkung organisierter Kriminalität
  • Zunahme brutaler Taten
  • Schwerere Belastung für Opfer und Angehörige durch fehlende gerichtliche Konsequenzen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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