EU-Kommission streicht Herkunftsanforderungen für grünen Stahl

Wirtschaft: EU lockert Stahlvorgaben für Aufträge

Brüssel () – Die EU-Kommission will die künftigen Vorgaben zur Verwendung Stahls bei öffentlichen Aufträgen lockern. Das geht aus einem Dokument der EU-Kommission hervor, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

So muss ein Anteil des verwendeten Stahls zwar weiter verpflichtend klimaneutral produziert sein. Er muss jedoch nicht mehr zwingend in der EU hergestellt worden sein.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass mindestens 25 Prozent des Stahls bei öffentlichen Aufträgen emissionsarm sein muss. Die gleiche Vorgabe macht die Kommission auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Hier steht jedoch der Zusatz „aus der EU“. Bei Stahl wurde dieser Zusatz gestrichen. In vorherigen Versionen des Dokuments war die Herstellung in der EU noch das entscheidende Kriterium.

Als Grund führt die EU-Kommission an, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren würden. Ursprünglich wollte die EU-Kommission den Vorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ in der kommenden Woche vorstellen. Es ist jedoch möglich, dass der Termin aufgrund interner Unstimmigkeiten erneut verschoben wird.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stahlproduktion (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

EU-Kommission, Handelsblatt, EU

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Brüssel

Worum geht es in einem Satz?

Die EU-Kommission plant, die Vorgaben zur Verwendung von grünem Stahl in öffentlichen Aufträgen zu lockern, indem sie vorschlägt, dass nur 25 Prozent des Stahls emissionsarm sein müssen, ohne dass dieser zwingend in der EU produziert worden sein muss.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Lockern der Vorgaben zur Verwendung von grünem Stahl
  • Verpflichtung zu klimaneutral produzierte Stahlerzeugnisse
  • Entfernung des Zusatzes "aus der EU" für Stahl
  • Verpflichtung zu einem Mindestanteil emissionsarmen Stahls (25%)
  • Handelsschutzmaßnahmen für europäische Stahlhersteller
  • Geplanter Vorschlag zum "Industrial Accelerator Act"
  • Interne Unstimmigkeiten zur Terminverschiebung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • EU-Kommission plant Lockerung der Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen
  • Verpflichtung zu klimaneutral produziertem Stahl bleibt bestehen
  • Stahl muss nicht mehr zwingend in der EU hergestellt sein
  • Vorschlag sieht mindestens 25 Prozent emissionsarmen Stahl vor
  • Gleiche Vorgabe gilt für Aluminium, Zement und weitere Produkte mit dem Zusatz "aus der EU"
  • Zusatz für Stahl wurde gestrichen
  • Grund für Änderung: europäische Stahlhersteller profitieren bereits von Handelsschutzmaßnahmen
  • Geplante Vorstellung des "Industrial Accelerator Act" kann möglicherweise verschoben werden aufgrund interner Unstimmigkeiten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Lockere Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen
  • Verpflichtender Anteil klimaneutral produzierten Stahls bleibt bestehen
  • Stahl muss nicht mehr zwingend in der EU hergestellt werden
  • Vorgabe von mindestens 25 Prozent emissionsarmem Stahl bei öffentlichen Aufträgen
  • Gleiches gilt für Aluminium, Zement und weitere Produkte, jedoch mit dem Zusatz "aus der EU"
  • Zusatz für Stahl gestrichen
  • Europäische Stahlhersteller profitieren bereits von Handelsschutzmaßnahmen
  • Mögliche Verschiebung des Termins zur Vorstellung des Vorschlags aufgrund interner Unstimmigkeiten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, der Artikel zitiert keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation.

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