Gesetzliche Pflicht zur E-Patientenakte bleibt ohne Kontrolle

Gesundheitspolitik: Kontrolle der elektronischen Patientenakte in Berlin

() – Trotz der seit dem 1. Oktober 2025 geltenden gesetzlichen Pflicht für Ärzte, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Diagnosen, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen, findet in der Praxis offenbar keine wirksame Kontrolle statt. Das berichtet der „Spiegel“. Während Medizinern bei Nichtnutzung seit Beginn des Jahres 2026 Honorarkürzungen drohen, fehlt den Prüfinstanzen offenbar die technische Handhabe, die tatsächliche Befüllung der Akten zu überwachen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überprüfen im Regelfall lediglich, ob das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem technisch installiert ist und „einsatzfähig vorgehalten“ wird. Ob die Anwendung im Praxisalltag tatsächlich genutzt wird, werde laut Branchenkreisen „nicht geprüft und auch nicht sanktioniert“.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung von Nina Warken (CDU) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Überwachung der Befüllungspflicht zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gehöre. Das Ministerium teilte mit, dass derzeit keine Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgesehen seien.

Das Digitalgesetz sieht für Ärzte, die die ePA nicht nutzen, eine Kürzung des Honorars um ein Prozent sowie eine Halbierung der Telematikinfrastruktur-Pauschale vor. Da sich die Nutzung jedoch kaum überprüfen lässt, greifen diese Sanktionen laut Informationen des „Spiegels“ bisher nur dann, wenn die entsprechende in der Praxis komplett fehlt.

Patienten, die feststellen, dass ihre Akte nicht befüllt wird, werden vom BMG an die KVs oder ihre Krankenkassen verwiesen. Letztere können jedoch lediglich beraten und haben gegenüber den Ärzten keine rechtliche Handhabe.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ärztehaus (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen von Personen im Artikel sind: Nina Warken.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesgesundheitsministerium (BMG), Nina Warken, CDU, "Spiegel"

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist: 1. Oktober 2025 und Beginn des Jahres 2026.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Trotz der gesetzlichen Verpflichtung für Ärzte, die elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 mit relevanten Informationen zu befüllen, mangelt es an wirksamen Kontrollen, sodass mögliche Honorarkürzungen kaum durchgesetzt werden können, da lediglich die technische Installation überwacht wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung der gesetzlichen Pflicht für Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober 2025
  • Drohung von Honorarkürzungen für Ärzte bei Nichteinsatz ab 2026
  • Fehlende technische Handhabe der Prüfinstanzen zur Überwachung der tatsächlichen Nutzung
  • Kassenärztliche Vereinigungen überprüfen nur technische Installation, nicht die praktische Anwendung
  • Bundesgesundheitsministerium verweist auf Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Keine vorgesehenen Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung durch das Ministerium
  • Digitalgesetz sieht Sanktionen vor, die jedoch schwer umsetzbar sind

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine wirksame Kontrolle der Befüllung der ePA in der Praxis
  • Drohende Honorarkürzungen für Ärzte ab 2026 bei Nichtnutzung
  • Kassenärztliche Vereinigungen prüfen nur technische Installation, nicht tatsächliche Nutzung
  • Bundesgesundheitsministerium verweist auf Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Keine Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgesehen
  • Sanktionen greifen nur bei kompletter Abwesenheit der Software
  • Patienten können nur an KVs oder Krankenkassen verwiesen werden, die jedoch wenig rechtliche Handhabe haben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Honorarkürzungen für Ärzte um ein Prozent
  • Halbierung der Telematikinfrastruktur-Pauschale
  • Keine wirksame Kontrolle der Befüllung
  • Überprüfung erfolgt nur auf technische Installation
  • Keine Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Patienten können nur beraten werden
  • Keine rechtliche Handhabe der Krankenkassen gegenüber Ärzten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zitiert, in der darauf hingewiesen wird, dass die Überwachung der Befüllungspflicht zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gehöre.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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