EU-Kommission leitet Verfahren gegen Shein ein

EU-Kommission untersucht Online-Handel in Brüssel

Brüssel () – Die Europäische Kommission hat im Rahmen des über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen den Online-Händler Shein eingeleitet. Dieses richtet sich gegen das suchterzeugende , mangelnde Transparenz von Empfehlungssystemen sowie den Verkauf mutmaßlich illegaler Produkte, einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Maßnahmen von Shein zur Einschränkung des Verkaufs illegaler Produkte in der EU. Zudem wird die Kommission die Gestaltung des Dienstes, wie die Vergabe von Verbraucherpunkten, sowie die Transparenz der Empfehlungssysteme prüfen. Shein muss gemäß dem Gesetz über digitale Dienste die wichtigsten Parameter seiner Empfehlungssysteme offenlegen und eine Option zur Verfügung stellen, die nicht auf Profilerstellung basiert.

„In der EU sind illegale Produkte verboten – unabhängig davon, ob sie sich in einem Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz befinden“, sagte EU-Kommissionsvize Henna Virkkunen. Das Gesetz über digitale Dienste halte Käufer sicher, schütze ihr Wohlbefinden und gebe ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. „Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und ihre Verantwortung einhält.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäische Kommission (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Henna Virkkunen.

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Europäische Kommission, Shein, EU, Henna Virkkunen

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Brüssel

Worum geht es in einem Satz?

Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den Online-Händler Shein eingeleitet, um dessen suchterzeugendes Design, mangelnde Transparenz bei Empfehlungssystemen und den Verkauf mutmaßlich illegaler Produkte, einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, zu untersuchen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Gesetz über digitale Dienste der EU
  • Vorwürfe gegen Shein: suchterzeugendes Design
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  • Anforderungen zur Offenlegung der Empfehlungsparameter
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  • Vorwürfe: suchterzeugendes Design, mangelnde Transparenz, Verkauf illegaler Produkte
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  • Untersuchung der Gestaltung des Dienstes und Transparenz der Empfehlungssysteme
  • Shein muss Parameter der Empfehlungssysteme offenlegen
  • Option ohne Profilerstellung muss bereitgestellt werden
  • EU-Kommissionsvize betont Verbot illegaler Produkte in der EU
  • Gesetz über digitale Dienste soll Käuferschutz und Wohlbefinden gewährleisten
  • Prüfung der Einhaltung von Regeln und Verantwortungen durch Shein

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Förmliches Verfahren gegen Shein eingeleitet
  • Untersuchung der Maßnahmen zur Einschränkung des Verkaufs illegaler Produkte
  • Prüfung der Gestaltung des Dienstes
  • Offenlegung der wichtigsten Parameter der Empfehlungssysteme gefordert
  • Option zur Verfügung stellen, die nicht auf Profilerstellung basiert
  • Sicherstellung der Einhaltung von Regeln und Verantwortung durch Shein

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Henna Virkkunen, der EU-Kommissionsvize, zitiert. Sie hebt hervor, dass illegale Produkte in der EU verboten sind und betont die Verantwortung von Shein, die Regeln einzuhalten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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