Rechtslage zur Mietpreisbremse in Berlin
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.
Die Beschwerdeführerin, eine Vermieterin einer Berliner Wohnung, hatte sich gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn und die Mietenbegrenzungsverordnung des Berliner Senats aus dem Jahr 2020 gewandt. Die Kammer des Ersten Senats entschied, dass weder die Regulierung noch die Verordnung die Grundrechte der Beschwerdeführerin verletzen.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt und erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten für maximal fünf Jahre zu bestimmen, in denen die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. 2020 wurde diese Regelung verlängert, da die Ausgangslage unverändert blieb. Der Berliner Senat hatte das gesamte Stadtgebiet für fünf Jahre als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen.
Das Gericht befand, dass die Regulierung der Miethöhe legitime Ziele verfolge und verhältnismäßig sei. Die Beschränkung der Miethöhe stelle keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar, da sie die Ausnutzung von Mangellagen verhindern solle. Die Interessen der Vermieter stünden den berechtigten Interessen der Wohnungssuchenden und wichtigen Gemeinwohlbelangen gegenüber. Die Verlängerung der Regelung sei verfassungsgemäß, da der Verordnungsgeber regelmäßig die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Mietenbegrenzung prüfen müsse (Beschluss vom 8. Januar 2026 – 1 BvR 183/25).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Berliner Senat, Bürgerliches Gesetzbuch
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschlossenen Ereignisses ist der 8. Januar 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe, Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen und festgestellt, dass die Regulierung der Miethöhe verfassungsgemäß ist und keine Grundrechte verletzt.
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- Verfassungsbeschwerde einer Vermieterin in Berlin
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Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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