Gesellschaft: Integrationskurskosten in Deutschland
Nürnberg () – Ein Integrationskurs kostet den Bund pro Teilnehmer bis zu 3.500 Euro. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Der Mittelbedarf für eine am allgemeinen Integrationskurs teilnehmende Person betrage für den gesamten Kurs „bis zu 3.503,87 Euro“, schrieb eine Sprecherin.
Konkret bezahle das Bamf je Unterrichtseinheit und Teilnehmer 4,58 Euro. Hinzu kämen Kosten für den verpflichtenden Einstufungstest (45 Euro), und für die Abschlusstests (117,11 Euro für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und 18,65 Euro für den Test „Leben in Deutschland“). Der Deutschtest kann grundsätzlich bis zu zweimal vergütet werden. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten.
Wenn die Personen finanziell dazu in der Lage sind, müssen sie einen Teil der Kosten allerdings selbst tragen. Aktuell sind das 2,29 Euro je Unterrichtseinheit. Laut Bamf musste sich zuletzt ein knappes Drittel aller Teilnehmer an den Kosten beteiligen. „Über alle Kursarten betrug der Anteil an nicht kostenbefreiten Teilnehmenden, die im Haushaltsjahr 2025 in einen Integrationskurs einmündeten, durchschnittlich rund 29,2 Prozent“, schrieb die Sprecherin.
Künftig sollen unter anderem Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger im Rahmen der freiwilligen Teilnahme nicht mehr gefördert werden, sie können aber als Selbstzahler an den Kursen teilnehmen. Wie hoch die Kosten sind, legen Kursträger und Teilnahmewillige laut Bamf selbst fest. Allerdings dürfen die Kosten dann nicht geringer sein als die Kosten, die das Bamf für geförderte Teilnehmer übernimmt.
„Die Teilnahme erfolgt dann auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem jeweiligen Träger, von dem das Bamf mangels Zuständigkeit keine Kenntnisse haben darf und daher keine Angaben zu den Kosten machen kann“, sagte die Bamf-Sprecherin der „Welt“. „Um angesichts der staatlichen Förderung der Integrationskurse das Interesse des Bundesamts an einem geordneten Wettbewerb zu berücksichtigen, darf die Kursgebühr bei Selbstzahlenden nur nicht geringer sein als der Kostenbeitrag für geförderte Personen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Er erwähnt lediglich Institutionen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und bezieht sich auf eine Sprecherin, aber es werden keine spezifischen Namen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dts Nachrichtenagentur, Welt.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Nürnberg
Worum geht es in einem Satz?
Der Artikel berichtet, dass der Bund für jeden Teilnehmer an einem Integrationskurs bis zu 3.500 Euro aufwendet, wobei bestimmte Kosten von den Teilnehmern selbst getragen werden müssen, und dass künftig Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger nicht mehr gefördert, sondern als Selbstzahler teilnehmen können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kosten für Integrationskurse für Migranten
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als verantwortliche Institution
- Finanzielle Beteiligung der Kursteilnehmer
- Änderung der Fördermodalitäten für bestimmte Gruppen wie Ukrainer und Asylbewerber
- Notwendigkeit für einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Teilnehmer und Kursträger
- Vorgaben für Mindesthöhe der Kursgebühren bei Selbstzahlern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Kostenübernahme durch den Bund bis zu 3.500 Euro pro Teilnehmer
- Eigenbeteiligung für finanziell lage Teilnehmer erforderlich
- Durchschnittlich 29,2 Prozent der Teilnehmer müssen Kosten tragen
- Künftige Nichtförderung für Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger
- Selbstzahler können an Kursen teilnehmen
- Kostenfestlegung durch Kursträger und Teilnehmer
- Kursgebühren für Selbstzahler dürfen nicht geringer sein als geförderte Kosten
- Teilnahme auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zitiert. Sie erläutert die Kostenstruktur der Integrationskurse und die Bedingungen für Selbstzahler.
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