16-Jährige in Herne bei Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt

Gesellschaft: Verkehrsunfall in Herne

() – Eine 16-jährige Fußgängerin hat sich in Herne bei einem Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt. Das teilte die Polizei am Dienstag mit.

Der Unfall ereignete sich am Montagabend gegen 19:25 Uhr auf der Holsterhauser Straße.

Nach bisherigen Erkenntnissen trat die in Höhe der Gräffstraße vom Gehweg auf die Fahrbahn und wurde von einem 67-jährigen Autofahrer frontal erfasst.

Die junge Frau wurde mit schweren Verletzungen in ein gebracht. Die Polizei sperrte die Straße für die Unfallaufnahme und stellte das beteiligte sowie das Handy und Kopfhörer der Fußgängerin sicher.

Die Ermittlungen führt das Verkehrskommissariat.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizei Bochum, Verkehrskommissariat

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Montagabend, dem Tag vor der Mitteilung, statt. Das genaue Datum wird nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Herne, Holsterhauser Straße, Gräffstraße

Worum geht es in einem Satz?

Eine 16-jährige Fußgängerin wurde in Herne bei einem Verkehrsunfall von einem Auto erfasst und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

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  • Montagabend, 19:25 Uhr
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  • Gehweg verlassen
  • Handschuhe und Kopfhörer der Fußgängerin nahe dem Unfallorte

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Lebensgefährliche Verletzungen der Fußgängerin
  • Aufenthalt im Krankenhaus
  • Sperrung der Straße für Unfallaufnahme
  • Sicherstellung des beteiligten Autos
  • Sicherstellung des Handys und der Kopfhörer der Fußgängerin
  • Ermittlungen durch das Verkehrskommissariat

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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