Wirtschaftsministerium will Erneuerbaren-Vorrang einschränken

Wirtschaftsministerium will Erneuerbaren-Vorrang einschränken

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Politik Berlin: Einschränkungen für Erneuerbare Energien

Berlin () – Das Bundeswirtschaftsministerium plant, zentrale Elemente des Erneuerbaren-Ausbaus infrage zu stellen.

Mit einem „Netzpaket“ soll der sogenannte Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien im Stromnetz eingeschränkt werden, berichtet „Tagesspiegel Background“ unter Berufung auf mehrere Personen aus der Erneuerbaren-Branche mit Einblick in die Materie. Das Netzpaket ist demnach parallel zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplant.

Neue Windkraft- und Solaranlagen sollen demnach nicht mehr „unverzüglich“ angeschlossen werden, wie im EEG vorgesehen. Konkret: Falls im jeweiligen Netzgebiet im Vorjahr mehr als drei Prozent des Stroms aus Erneuerbaren abgeregelt wurden, sollen die Betreiber der neuen Anlagen für bis zu zehn Jahre auf die gesetzliche Entschädigung für die Abregelung ihres Stroms verzichten. Eine Abregelungsquote von drei Prozent gilt dabei bereits heute in vielen Regionen. Das Abregeln ist eine Maßnahme der Netzbetreiber, um das Netz stabil zu halten. Es bedeutet, dass Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom bei Stromüberschuss nicht ins Netz einspeisen können.

Als weitere Einschränkung ist den Branchen-Insidern zufolge geplant, dass Verteilnetzbetreiber jeweils eigene Anschlussverfahren für Windkraft- und Solaranlagen ab einer Leistung von 135 Kilowatt festlegen dürfen. Da es in Deutschland mehr als 800 Verteilnetzbetreiber gibt, würde dies den Anschluss neuer Anlagen deutlich verlangsamen, wird in der Erneuerbaren-Branche befürchtet. Bisher gilt für Erneuerbare-Energien-Anlagen ein einheitlicher Anschlussvorrang gegenüber Anlagen mit Fossilenergie wie etwa Erdgas. Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich nicht zu der Frage, ob es Veränderungen beim Einspeise- und Anschlussvorrang plant.

Kritik an den Plänen kommt von Vertretern der mehr als 1.000 Energiegenossenschaften in Deutschland, die in Solar-, Wind- und Bioenergie investieren. „Diese Investitionen der Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), auf Anfrage. Hierzu gehörten klare „Regelungen zur Refinanzierung und ein sicherer Netzzugang“. Ohne diese Rahmenbedingungen würden die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und die Akzeptanz der Energiewende ausgebremst, so Holthaus.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen sind: Jan Holthaus.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeswirtschaftsministerium, Tagesspiegel Background, Erneuerbaren-Branche, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Verteilnetzbetreiber, Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, den Anschluss und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien zu reduzieren, was Befürchtungen von Branchenvertretern hinsichtlich der Verzögerung neuer Anlagen und der Verlässlichkeit von Investitionenweckt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Planung eines Netzpakets durch das Bundeswirtschaftsministerium
  • Infragestellung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien
  • Geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
  • Abregelung von Strom aus erneuerbaren Quellen in bestimmten Netzgebieten
  • Vorschlag, dass Betreiber neuer Anlagen auf gesetzliche Entschädigung verzichten müssen
  • Möglichkeit für Verteilnetzbetreiber, eigene Anschlussverfahren festzulegen
  • Mehr als 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland
  • Vorhandensein eines einheitlichen Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien gegenüber fossilen Energien
  • Kritik von Vertretern der Energiegenossenschaften an den geplanten Änderungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeswirtschaftsministerium plant Einschränkung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien
  • Netzpaket soll parallel zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommen
  • Neue Windkraft- und Solaranlagen sollen nicht mehr "unverzüglich" angeschlossen werden
  • Betreiber neuer Anlagen müssen auf gesetzliche Entschädigung bei Abregelung für bis zu zehn Jahre verzichten
  • Abregelungsquote von drei Prozent bereits in vielen Regionen gültig
  • Verteilnetzbetreiber dürfen eigene Anschlussverfahren für Anlagen ab 135 Kilowatt festlegen
  • Kritik von über 1.000 Energiegenossenschaften in Deutschland
  • Bedarf an verlässlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Netzzugang betont
  • Warnung, dass Akzeptanz der Energiewende ohne klare Regelungen abgebremst wird

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einschränkung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbare Energien
  • Verzögerung beim Anschluss neuer Windkraft- und Solaranlagen
  • Verzicht auf gesetzliche Entschädigung für Betreiber bei Abregelung
  • Verschiedene Anschlussverfahren durch zahlreiche Verteilnetzbetreiber
  • Abbremsung der Teilhabe der Bürger an erneuerbaren Energien
  • Verminderte Investitionen in die Energiewende
  • Negative Auswirkungen auf die Akzeptanz der Energiewende

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), äußert sich besorgt über die geplanten Änderungen und betont die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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