Vogelgrippe-Ausbruch in Osterwieck führt zu Stallpflicht im Harz

Vogelgrippe-Ausbruch in Osterwieck führt zu Stallpflicht im Harz

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Gesundheitsschutz im Landkreis Harz

Osterwieck () – Im Landkreis Harz ist es erneut zu einem Ausbruch der Vogelgrippe gekommen. Wie der Landkreis mitteilte, wurde die aviäre Influenza in einem Putenmastbetrieb im Osterwiecker Ortsteil Bühne nachgewiesen.

Die amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus, die Ursache für den Eintrag des Virus ist unklar.

Zum Schutz weiterer Bestände hat das Veterinäramt des Landkreises ab sofort eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet. Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln und Laufvögel müssen demnach in geschützten Ställen untergebracht werden.

Zudem sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel verboten. Im betroffenen Betrieb müssen alle Tiere vorsorglich gekeult werden.

Bürger, die kranke oder tote Wildvögel finden, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt des Landkreises Harz zu melden.

Ab dem 29. Januar steht zudem ein Bürgertelefon bei der Stadt Osterwieck für Rückfragen zur Verfügung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Friedrich-Löffler-Institut, Veterinäramt, Landkreis Harz, Stadt Osterwieck

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. Januar

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Osterwieck, Landkreis Harz, Ortsteil Bühne

Worum geht es in einem Satz?

Im Landkreis Harz wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb festgestellt, woraufhin eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten erlassen wurden, während alle Tiere im betroffenen Betrieb gekeult werden müssen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz
  • Nachweis von aviärer Influenza in Putenmastbetrieb
  • Unklare Ursache für den Eintrag des Virus
  • Amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht aus

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Harz
  • Virus im Putenmastbetrieb nachgewiesen
  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln und Laufvögel müssen in geschützten Ställen untergebracht werden
  • Ausstellungen und Märkte mit Geflügel verboten
  • Tiere im betroffenen Betrieb müssen vorsorglich gekeult werden
  • Bürger sollen kranke oder tote Wildvögel beim Veterinäramt melden
  • Bürgertelefon für Rückfragen ab 29. Januar eingerichtet

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln und Laufvögel müssen in geschützten Ställen untergebracht werden
  • Verbot von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel
  • Vorsorgliche Keulung aller Tiere im betroffenen Betrieb
  • Bürger sollen kranke oder tote Wildvögel melden
  • Einrichtung eines Bürgertelefons für Rückfragen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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