Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Syriens Präsidenten ab

Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Syriens Präsidenten ab

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Politische Entwicklungen in Deutschland und Syrien

Karlsruhe () – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnt Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, der am Dienstag Deutschland besucht und sowohl Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trifft, ab.

Das ergibt sich aus einem Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Darin heißt es: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“

Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ahmed al-Scharaa, Frank-Walter Steinmeier, Friedrich Merz, Mehmet Tanriverdi, Baschar al-Assad

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien und Institutionen sind:

Generalbundesanwalt, Bundesgerichtshof, Kurdische Gemeinde in Deutschland, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Ahmed al-Scharaa, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Arabische Republik Syrien, Türkische Gemeinde, Islamistenmiliz HTS, Alawiten, Drusen, Kurden.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Karlsruhe, Deutschland; Syrien.

Worum geht es in einem Satz?

Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, der Deutschland besucht, aufgrund seiner persönlichen Immunität abgelehnt, obwohl ihm Völkermord und andere schwere Verbrechen vorgeworfen werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Besuch von Ahmed al-Scharaa in Deutschland
  • Beziehung zwischen Deutschland und Syrien
  • Anzeige durch Mehmet Tanriverdi von der Kurdischen Gemeinde
  • Vorwürfe gegen al-Scharaa (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen)
  • Immunität des aktiven syrischen Präsidenten
  • Frühere Rolle von al-Scharaa in der Islamistenmiliz HTS
  • Angriffe der Regierungstruppen auf Minderheiten in Syrien

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa ab
  • Bezugnahme auf Kriterien der persönlichen Immunität
  • Anzeige durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde
  • Vorwürfe gegen al-Scharaa: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
  • Hinweis auf frühere Rolle al-Scharaas als Führer der HTS
  • Angriffe von Regierungstruppen auf Minderheiten in Syrien erwähnt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa
  • Immunität von Ahmed al-Scharaa schützt vor deutscher Gerichtsbarkeit
  • Unzulässigkeit von polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Generalbundesanwalt äußert, dass "von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen" wird, aufgrund der persönlichen Immunität des syrischen Präsidenten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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