Gesellschaft: Änderungen in Wiesbaden für Geflügelhalter
Wiesbaden () – Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel komplett aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Bereits im Dezember waren die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Durch eine neue Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, können nun ab Sonntag, 18. Januar, auch größere Betriebe ihr Geflügel wieder ins Freie lassen. Wiesbaden folgt damit anderen hessischen Kreisen, da sich das Seuchengeschehen auch in der Stadt beruhigt hat.
Weiterhin gelten jedoch Biosicherheitsmaßnahmen.
Geflügelhalter müssen ihren Bestand weiter schützen, etwa durch das Tragen von Schutzkleidung, Schadnagerbekämpfung sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion. Die genauen Anforderungen sind auf der Homepage der Stadt einsehbar.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es werden keine vollständigen Namen von Personen in dem Artikel genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Stadtverwaltung Wiesbaden, hessischen Kreisen
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Samstag, 17. Januar, und ab Sonntag, 18. Januar, statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Wiesbaden
Worum geht es in einem Satz?
Die Stadt Wiesbaden hat die seit November 2025 bestehende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben, sodass nun auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen können, während weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Neue Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden
- Beendigung der Stallpflicht für Geflügel
- Lockerung der Auflagen für kleinere Haltungen im Dezember
- Beruhigung des Seuchengeschehens in Wiesbaden
- Anpassung an ähnliche Maßnahmen in anderen hessischen Kreisen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Stadt Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf
- Auflagen für Haltungen unter 50 Tieren bereits im Dezember gelockert
- Größere Betriebe dürfen ab 18. Januar Geflügel wieder ins Freie lassen
- Maßnahme folgt anderen hessischen Kreisen
- Seuchengeschehen in Wiesbaden hat sich beruhigt
- Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen
- Geflügelhalter müssen Schutzkleidung tragen, Schadnager bekämpfen und regelmäßig reinigen/desinfizieren
- Anforderungen auf der Homepage der Stadt einsehbar
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
- Auflagen für kleinere Haltungen gelockert
- Größere Betriebe dürfen Geflügel ins Freie lassen
- Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
- Schutzkleidung tragen
- Schadnagerbekämpfung notwendig
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion erforderlich
- Anforderungen auf der Homepage einsehbar
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