Halle hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Landwirtschaftliche Maßnahmen in Halle angepasst

Halle () – Die Stadt Halle hat die Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.

gilt ab Mittwoch.

Grund für die Lockerungen ist ein gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest. Tauben gelten nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts epidemiologisch als sogenannte Sackgassenwirte und tragen nicht zur Ausbreitung des Virus bei.

Das Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt dagegen bestehen, da hier ein größeres Risiko der Seuchenverschleppung gesehen wird.

Die Stadt erinnert Geflügelhalter an die weiterhin geltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen die Anzeigepflicht der Haltung, die Unterbindung von Kontakten zu Wildvögeln sowie die Führung eines Bestandsregisters.

Die geänderte Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 16. Januar veröffentlicht und ist bereits auf der städtischen Internetseite einsehbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stadt Halle, Stadtverwaltung, Friedrich-Loeffler-Institut

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum, an dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 16. Januar.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Halle

Worum geht es in einem Satz?

Die Stadt Halle hat die Stallpflicht für Geflügel und das Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben, da das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest gesunken ist, während das Verbot für andere Geflügelausstellungen weiterhin besteht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest
  • Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zu Tauben als Sackgassenwirte
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik, Öffentlichkeit oder Medien wurden in dem Artikel nicht erwähnt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

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  • Anzeigepflicht der Haltung bleibt bestehen
  • Unterbindung von Kontakten zu Wildvögeln bleibt bestehen
  • Führung eines Bestandsregisters bleibt bestehen
  • Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt bestehen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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