Polizei stoppt Vater mit ungesichertem Kind in Heidenheim

Polizei stoppt Vater mit ungesichertem Kind in Heidenheim

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Gesellschaft: Verkehrssicherheit in Heidenheim

Heidenheim () – Die Polizei hat in Heidenheim einen Autofahrer gestoppt, der mit seinem zweijährigen Kind ohne jegliche Sicherung unterwegs war. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm am Freitag mit.

Gegen 10:00 Uhr kontrollierten Beamte in der Wilhelmstraße einen Daimler-Benz.

Der 32-jährige Fahrer war selbst nicht angeschnallt. Sein Kind saß auf dem Beifahrersitz ohne Sicherheitsgurt und ohne die vorgeschriebene Sitzerhöhung.

Für den Mann hat das ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.

Die Polizei wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder nicht oder nicht richtig gesichert war. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen demnach mit speziellen, amtlich geprüften Rückhalteeinrichtungen gesichert werden, die für Größe und Gewicht des Kindes geeignet sind.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel aufgeführt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Polizei, Polizeipräsidium Ulm.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Heidenheim, Wilhelmstraße

Worum geht es in einem Satz?

In Heidenheim wurde ein Autofahrer gestoppt, der sein zweijähriges Kind ohne jegliche Sicherung und sich selbst nicht angeschnallt fahrend hatte; er erhält dafür ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kontrolle der Polizei in der Wilhelmstraße
  • Autofahrer fährt ohne Sicherheitsgurt
  • Kind auf Beifahrersitz ohne Sicherung
  • Kind nicht mit zugelassenen Rückhalteeinrichtungen gesichert

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bußgeld von 70 Euro
  • Ein Punkt in Flensburg
  • Hinweis auf erhöhte Unfallgefahr bei unsachgemäßer Sicherung von Kindern im Straßenverkehr

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird eine Stellungnahme der Polizei zitiert, die auf die Gefahren der unsachgemäßen Sicherung von Kindern im Straßenverkehr hinweist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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