Gesellschaft: Totschlagfall in Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau () – Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen 63-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Totschlags an seinem Sohn ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof habe die Revisionen verworfen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
Die 2. Große Strafkammer hatte den Angeklagten im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in den Abendstunden des 16. Juli 2024 in seiner Wohnung nach einem Streit seinen 33-jährigen Sohn mit einer Axt erschlagen hat. Sowohl der zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Vater als auch das Opfer seien zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Landgericht Dessau-Roßlau
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 16. Juli 2024 statt. Das Urteil wurde im März 2025 gefällt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dessau-Roßlau
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat das Urteil gegen einen 63-Jährigen, der seinen alkoholisierten Sohn mit einer Axt erschlug, auf elf Jahre Freiheitsstrafe rechtskräftig bestätigt, nachdem der Bundesgerichtshof die Revisionen verworfen hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Streit zwischen Vater und Sohn
- Tatzeit: Abendstunden des 16. Juli 2024
- Einsatz einer Axt als Tatwaffe
- Beide Beteiligten waren erheblich alkoholisiert
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist rechtskräftig
- Revisionen wurden vom Bundesgerichtshof verworfen
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren
- Angeklagter war zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
- Beide Beteiligte waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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