Strafvollzug: Schweiz überstellt verurteilten Deutschen
Waldshut-Tiengen () – Die Schweiz hat einen wegen schwerer Straftaten verurteilten Deutschen an die Bundespolizei überstellt. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mit.
Der 26-Jährige muss nun seine Resthaftstrafe in Deutschland verbüßen.
Ein Schweizer Gericht hatte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung, Raub, Nötigung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Drei Jahre davon saß er bereits in der Schweiz in Haft, bevor er einen Antrag auf Vollstreckung der Reststrafe in seinem Heimatland stellte.
Zudem liegen zwei Ersuchen deutscher Behörden vor, die den Aufenthaltsort des Mannes ermitteln wollten, weil ihm weitere Straftaten zur Last gelegt werden.
Die Überstellung erfolgte am Montag am Grenzübergang Waldshut. Anschließend lieferte die Bundespolizei den Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt ein.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Waldshut, Tiengen, Schweiz, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Die Schweiz hat einen deutschen Staatsbürger, der wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Straftaten zu 14 Jahren verurteilt wurde, an die Bundespolizei überstellt, damit er seine Reststrafe in Deutschland verbüßt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verurteilung des 26-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung, Raub, Nötigung
- Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren
- Drei Jahre Haft in der Schweiz bereits verbüßt
- Antrag auf Vollstreckung der Reststrafe in Deutschland
- Vorliegen von Ersuchen deutscher Behörden zur Ermittlung des Aufenthaltsorts
- Überstellung am Grenzübergang Waldshut
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Resthaftstrafe in Deutschland muss verbüßt werden
- Zusammenfassung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren
- Bereits drei Jahre in der Schweiz in Haft
- Antrag auf Vollstreckung der Reststrafe im Heimatland stellt
- Ersuchen deutscher Behörden zur Ermittlung des Aufenthaltsorts
- Weitere Straftaten werden ihm zur Last gelegt
- Überstellung an Bundespolizei am Grenzübergang
- Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt
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Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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