Oberverwaltungsgericht stoppt Wolfsabschuss vorerst

Nordrhein-Westfalen: Gericht stoppt Wolfsabschuss

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt. Das Gericht hat mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen, teilte das OVG mit.

Der Kreis Olpe hatte am Samstag befristete Jagdgenehmigungen für vier Reviere erteilt und für sofort vollziehbar erklärt.

Zur Begründung hieß es, der Abschuss des Wolfs GW1896m sei erforderlich, um weitere landwirtschaftliche Schäden wie das Reißen von Nutztieren zu verhindern. Auf Antrag einer Naturschutzvereinigung stoppte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Vollziehung einer dieser Genehmigungen am 19. Juni.

Der zuständige 16. Senat des OVG führte zur Begründung aus, der Genehmigungsbescheid weise Ermessensfehler auf.

Die Annahme des Kreises, der Wolf habe gelernt, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, lasse sich nicht mit den vorgelegten Zahlen belegen. Zudem habe der Kreis nicht versucht, kurzfristig Informationen zur Art der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren zu erhalten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jägersitz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Oberverwaltungsgericht stoppt Wolfsabschuss vorerst

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ich kann aus dem Bildausschnitt und dem bereitgestellten Text keine vollständigen Personennamen erkennen. Im Artikeltext kommen nur Institutionen/Orte und der Wolf („Milan“, „GW1896m“) sowie ein Senat vor, aber keine Personen mit Namen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Kreis Olpe, Verwaltungsgericht Arnsberg, 16. Senat des OVG, Naturschutzvereinigung

Wann ist das Ereignis passiert?

Dienstag (Beschluss des OVG für Nordrhein-Westfalen „am Dienstag“ bekanntgegeben) — genauer Zeitraum: nicht angegeben.

Zusätzlich genannt: Das Verwaltungsgericht Arnsberg stoppte eine Genehmigung am 19. Juni.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Münster, Nordrhein-Westfalen (dts Nachrichtenagentur) – sowie das Verwaltungsgericht Arnsberg (für die Entscheidung am 19. Juni) und der Kreis Olpe (Beschwerdeführer).

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den geplanten Abschuss des Wolfs „Milan“ vorerst gestoppt, weil der Genehmigungsbescheid Ermessensfehler aufweist und die Beschwerde des Kreises Olpe zurückgewiesen wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Begründung des Kreises Olpe für den Abschuss: Vermeidung weiterer landwirtschaftlicher Schäden durch das Reißen von Nutztieren
  • Beschwerde durch den Kreis Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg
  • Antrag einer Naturschutzvereinigung, der zur Stoppung der Vollziehung einer der Genehmigungen führte (19. Juni)
  • Vom OVG festgestellte Ermessensfehler: fehlende Belegbarkeit der Annahme, der Wolf habe wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen überwunden, sowie Unterlassen kurzfristiger Informationen zur Art der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Im Artikel wird beschrieben, dass eine Naturschutzvereinigung den Stopp der Vollziehung einer Jagdgenehmigung beantragt hat.
  • Der Kreis Olpe hatte die Abschussgenehmigung erteilt und für sofort vollziehbar erklärt.
  • Das OVG bestätigt den Stopp vorerst, weil der Genehmigungsbescheid Ermessensfehler aufweist.
  • Medien- oder öffentliche Reaktionen werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Weitere landwirtschaftliche Schäden können nicht wie geplant verhindert werden
  • Die befristeten Jagdgenehmigungen können vorerst nicht vollzogen werden
  • Ermessensfehler in der Genehmigungsentscheidung führen zur Zurückweisung der Beschwerde
  • Kurzfristige Klärung zu Herdenschutzmaßnahmen und Einzäunungen unterbleibt bzw. wird als unzureichend bewertet

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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