Wirtschaftsförderung für Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt
Magdeburg () – Das Land Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren für die Förderung von Versicherungsprämien für Obst- und Hopfenbaubetriebe im kommenden Jahr eröffnet. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Magdeburg mit.
Anträge können bis zum 24. Februar 2026 gestellt werden.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Betriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Prämien für Versicherungen, die Risiken wie Spätfrost ab 1. April, Sturm, Starkregen und Hagel abdecken.
Landwirtschaftsminister Sven Schulze betonte, die Maßnahme solle Betriebe gegen die zunehmenden Risiken des Klimawandels wappnen und die Resilienz der Landwirtschaft stärken.
Hintergrund sind die immer häufiger auftretenden extremen Witterungsereignisse. Das Ministerium verwies darauf, dass angesichts der Haushaltslage nicht absehbar sei, inwieweit künftig noch Ad-Hoc-Beihilfen bei Extremwetter zur Verfügung stünden.
Zudem würden nicht versicherte Betriebe im Schadensfall gemäß EU-Beihilferecht geringere Hilfszahlungen erhalten. Antragsformulare und weitere Informationen sind online unter dem Stichwort ‚Ertragsversicherung Obst und Hopfen – FP 7845‘ verfügbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Obst im Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sven Schulze
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Sachsen-Anhalt, Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium, Sven Schulze, EU-Beihilferecht
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum für die Anträge ist bis zum 24. Februar 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Worum geht es in einem Satz?
Sachsen-Anhalt hat ein Förderprogramm für Versicherungsprämien von Obst- und Hopfenbaubetrieben aufgelegt, um diese gegen Risiken des Klimawandels zu unterstützen, mit Anträgen, die bis zum 24. Februar 2026 gestellt werden können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Eröffnung des Antragsverfahrens für Förderungen
- Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe
- Risikoabsicherung durch Versicherungen
- Zunehmende Risiken des Klimawandels
- Häufige extreme Wetterereignisse
- Unsicherheit bezüglich zukünftiger Ad-Hoc-Beihilfen
- Geringere Hilfszahlungen für nicht versicherte Betriebe
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Förderung von bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämien
- Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe
- Wappnung gegen Risiken des Klimawandels
- Stärkung der Resilienz der Landwirtschaft
- Geringere Hilfszahlungen für nicht versicherte Betriebe im Schadensfall
- Online-Verfügbarkeit von Antragsformularen und Informationen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Sven Schulze zitiert, der betont, dass die Maßnahme Betriebe gegen die Risiken des Klimawandels wappnen und die Resilienz der Landwirtschaft stärken soll.
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