Weber: EU wird auch nach 2040 Neuwagen mit Verbrennungsmotor zulassen

Weber: EU wird auch nach 2040 Neuwagen mit Verbrennungsmotor zulassen

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EU-Politik: Änderungen bei Flottengrenzwerten

Brüssel () – Neuwagen sollen auch nach 2035 noch CO2 ausstoßen dürfen. Wie die „Bild“ (Freitagausgabe) berichtet, ist das offenbar das Ergebnis der Verhandlungen über die EU-Flottengrenzwerte, die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführt wurden.

„Bei Neuzulassungen ab 2035 soll nun statt 100 Prozent eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend werden“, sagte EVP-Chef und CSU-Vize Manfred Weber der Zeitung.

„Auch ab 2040 wird es kein 100-Prozent-Ziel geben“, ergänzte er. „Alle derzeit in Deutschland gebauten Motoren können damit weiterproduziert und verkauft werden.“ Das sei ein „wichtiges Signal an die gesamte Autobranche“ und sichere „zigtausende Industriearbeitsplätze“.

Die Details der Einigung sollen am Dienstag nächster Woche verkündet werden. Zur Änderung trug laut „Bild“ neben der klaren Positionierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch ein Brief bei, den die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zusammen mit dem polnischen Premierminister Donald Tusk verfasst haben soll.

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß sollte nach den bisherigen Plänen schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrenner wäre somit ab 2035 indirekt verhindert worden.

Die Flottengrenzwerte waren Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor war die EU auf dem Weg zu über vier Grad Erderhitzung. Die Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr sind eine Abkehr vom Plan der EU für die Erreichung der Klimaziele. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ursula von der Leyen, Manfred Weber, Friedrich Merz, Giorgia Meloni, Donald Tusk

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

EU, Ursula von der Leyen, CDU, EVP, CSU, Manfred Weber, Friedrich Merz, Italien, Giorgia Meloni, Polen, Donald Tusk, Internationale Gerichtshof.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Brüssel, Deutschland, Italien, Polen

Worum geht es in einem Satz?

Die EU plant, dass Neuwagen auch nach 2035 eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes statt einer vollständigen Nullvorgabe einhalten müssen, was die Fortsetzung der Produktion von Verbrennungsmotoren sichert und Tausende Arbeitsplätze in der Automobilindustrie schützt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verhandlungen über EU-Flottengrenzwerte
  • Forderung nach reduzierten CO2-Emissionen für Neuwagen
  • Positionierung von Bundeskanzler Friedrich Merz
  • Brief von italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und polnischem Premierminister Donald Tusk
  • Bestehende Vorgaben zur Reduktion des CO2-Ausstoßes auf null Gramm pro Kilometer
  • Teil des "Fit-for-55"-Pakets der EU
  • Zuvor angestrebte Ziele zur Begrenzung des Klimawandels
  • Hintergrund der Automobilindustrie und Arbeitsplätze

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Neuwagen dürfen auch nach 2035 CO2 ausstoßen
  • EU-Flottengrenzwerte wurden angepasst
  • 90-prozentige Reduktion statt 100-prozentigem Ziel ab 2035
  • Kein 100-Prozent-Ziel auch ab 2040
  • Signal für die Autobranche und Industriearbeitsplätze
  • Einigung soll am Dienstag verkündet werden
  • Einfluss von Bundeskanzler Friedrich Merz und italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni
  • Änderung als Abkehr von bisherigen Klimazielen der EU
  • Internationaler Gerichtshof betont völkerrechtliche Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erlaubte CO2-Emissionen für Neuwagen bleiben über 2035 hinaus
  • Verpflichtung zur Reduktion des CO2-Ausstoßes auf 90 Prozent statt 100 Prozent
  • Fortdauernde Produktion und Verkauf bestehender Motoren in Deutschland
  • Sicherung von zigtausenden Industriearbeitsplätzen
  • Abkehr von strengen Klimazielen der EU
  • Risiko von Schadensersatzzahlungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Manfred Weber, EVP-Chef und CSU-Vize, äußert, dass die Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller von 100 Prozent auf 90 Prozent gesenkt wird und bezeichnet dies als ein wichtiges Signal für die Autobranche.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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