Wirtschaft: Entschädigungen für Kohleausstieg in Berlin
Berlin () – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Donnerstag mit Vertreten des Energieunternehmens LEAG den Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet. Damit kann ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ausgezahlt werden.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt, wie die Entschädigung ausgezahlt werden soll. So soll es Garantien geben, dass die vom Bund in die Vorsorgegesellschaften eingezahlten Mittel auch tatsächlich und ausschließlich für die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden.
Zuvor hatten die Europäische Kommission mit ihrer Beihilfe-Genehmigung und der Deutsche Bundestag mit Anpassungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes den Weg für den Schritt freigemacht.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katherina Reiche (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katherina Reiche
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, LEAG, Europäische Kommission, Deutscher Bundestag, Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat einen Vertrag zur Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung mit dem Energieunternehmen LEAG unterzeichnet, wobei sichergestellt wird, dass die Mittel ausschließlich für Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorzeitiger Ausstieg aus der Braunkohleverstromung
- Vertrag zwischen Bundeswirtschaftsministerin und LEAG
- Entschädigungszahlungen von bis zu 1,75 Milliarden Euro
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Auszahlung der Entschädigung
- Europäische Kommission genehmigt Beihilfe
- Anpassungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes im Bundestag
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Auszahlung eines Entschädigungsbetrags von bis zu 1,75 Milliarden Euro
- Regelung der Auszahlung der Entschädigung
- Garantien für die Verwendung der Mittel für Rekultivierungsmaßnahmen
- Genehmigung durch die Europäische Kommission
- Anpassungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes im Deutschen Bundestag
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur Unterzeichnung des Vertrags zur Entschädigung für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zitiert.
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