Wirtschaft: Eurowings und CO2-Werbung in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Fluggesellschaft Eurowings untersagt, auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen bei Online-Buchungen zu werben. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Der 20. Zivilsenat gab damit einer Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt.
Der vzbv hatte die Werbung als irreführend gerügt, weil Verbraucher sie so verstehen könnten, dass der Flug dadurch klimaneutral werde. Das Gericht folgte dieser Auffassung.
Zwar seien die Angaben von Eurowings objektiv richtig, führten aber bei einem erheblichen Teil der Kunden zu der Fehlvorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Existenz weiterer, nicht kompensierter klimaschädlicher Emissionen sei nicht allgemein bekannt.
Eurowings hätte darauf hinweisen müssen, dass nur ein Teil der Emissionen ausgeglichen werde.
Nicht irreführend sei hingegen die parallel angebotene Werbung für ‚Sustainable Aviation Fuel‘ (SAF). Hier konkretisiere Eurowings zutreffend, dass der CO2-Ausstoß damit um mindestens 80 Prozent reduziert, aber nicht vollständig vermieden werde.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage des vzbv im Mai noch vollständig abgewiesen. Die Revision gegen das neue Urteil wurde nicht zugelassen, Eurowings kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Eurowings (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Nur Organisationen wie „Eurowings“ und „Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)“ werden erwähnt.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Eurowings verboten, auf irreführende Weise mit CO2-Kompensation bei Online-Buchungen zu werben, da dies den Eindruck erweckt, dass Flüge klimaneutral wären.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
- Irreführende Werbung von Eurowings
- Verbrauchervorstellungen über Klimaneutralität
- Vorhandensein nicht kompensierter Emissionen
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt irreführende Werbung von Eurowings zur CO2-Kompensation
- Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage eingereicht
- Werbung könnte den Eindruck erwecken, dass Flüge klimaneutral sind
- Gericht stellt fest, dass Verbraucher nicht über nicht kompensierte Emissionen informiert werden
- Eurowings muss klarstellen, dass nur ein Teil der Emissionen ausgeglichen wird
- Werbung für Sustainable Aviation Fuel wird als korrekt eingestuft
- Landgericht hatte Klage zuvor abgewiesen
- Revision nicht zugelassen, Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Untersagung der irreführenden Werbung für CO2-Kompensation
- Klärung, dass Werbung zu Fehlvorstellungen bei Verbrauchern führt
- Eurowings muss auf Einschränkungen der Kompensation hinweisen
- Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
- Vergleich zu Werbung für Sustainable Aviation Fuel ist unproblematisch
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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