Gerichtliche Einigung im Streit um Messsystem-Preise

Gerichtliche Einigung im Streit um Messsystem-Preise

News - Regional - Sachsen - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Wirtschaftliche Einigung in Olbernhau

() – Die Stadtwerke Olbernhau und die Verbraucherzentrale haben sich in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht gütlich geeinigt. Die Verbraucherzentrale hatte von den Stadtwerken die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, da sie den von 217,53 für die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem als zu hoch ansah.

Sie argumentierte, dass gemäß § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein Preis von höchstens 100 Euro zulässig sei.

Das Gericht wies jedoch die Auffassung der Verbraucherzentrale zurück, dass ein höherer Betrag als 100 Euro nicht verlangt werden dürfe. Es stellte klar, dass der Messstellenbetreiber einen angemessenen Preis festsetzen dürfe, wobei bis zu einem Preis von 100 Euro die Angemessenheit gesetzlich vermutet werde.

Sollte ein höherer Preis festgesetzt werden, müsse der Messstellenbetreiber im Streitfall die Angemessenheit nachweisen.

Die Stadtwerke Olbernhau kündigten an, ihre Kalkulation vorzulegen, um eine Beweisaufnahme zu vermeiden. Da sie ihr Preisblatt bereits geändert hatten, gaben sie dennoch die geforderte Unterlassungserklärung zu Protokoll.

Die erklärten den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt. Das Gericht entschied, dass die Parteien die Gerichtskosten je zur tragen müssen, da der Ausgang des Verfahrens offen war und vermutlich durch ein Sachverständigengutachten hätte geklärt werden müssen.

Die Frage, welchen Preis die Stadtwerke für die vorzeitige Ausstattung mit intelligenten Messsystemen konkret in Rechnung stellen können, bleibt somit weiterhin ungeklärt.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Moderne Stromzähler (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die genannten Entitäten beziehen sich lediglich auf Organisationen und Institutionen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Stadtwerke Olbernhau, Verbraucherzentrale, Oberlandesgericht, Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden, Olbernhau

Worum geht es in einem Satz?

Die Stadtwerke Olbernhau und die Verbraucherzentrale haben sich vor dem Oberlandesgericht auf eine gütliche Einigung geeinigt, nachdem die Verbraucherzentrale den hohen Preis von 217,53 Euro für intelligente Messsysteme als unangemessen beansprucht hatte, während das Gericht den Preisrahmen als grundsätzlich zulässig betrachtete, jedoch die Angemessenheit bei höheren Preisen weiterhin ungeklärt bleibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Streit um Preis für intelligente Messsysteme
  • Verbraucherzentrale fordert Unterlassungserklärung
  • Preis von 217,53 Euro als zu hoch angesehen
  • Bezugnahme auf § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
  • Höchster zulässiger Preis von 100 Euro wird angesprochen
  • Gericht stellt fest, dass angemessener Preis festgesetzt werden darf
  • Stadtwerke Olbernhau ändern Preisblatt
  • Rechtsstreit wird gütlich beigelegt
  • Gerichtskosten müssen von beiden Parteien getragen werden
  • Unklare Preisgestaltung für intelligente Messsysteme bleibt bestehen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einigung zwischen Stadtwerken Olbernhau und Verbraucherzentrale
  • Gericht wies Auffassung der Verbraucherzentrale zurück
  • Preisgestaltung bleibt unklar
  • Gerichtskosten werden je zur Hälfte getragen
  • Stadtwerke kündigten an, Kalkulation vorzulegen
  • Unterlassungserklärung wurde zu Protokoll gegeben
  • Beweisaufnahme konnte vermieden werden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Stadtwerke Olbernhau zitiert, die ankündigten, ihre Kalkulation vorzulegen, um eine Beweisaufnahme zu vermeiden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert