Gerichtliche Einigung im Streit um Messsystem-Preise
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Wirtschaftliche Einigung in Olbernhau
Dresden () – Die Stadtwerke Olbernhau und die Verbraucherzentrale haben sich in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht gütlich geeinigt. Die Verbraucherzentrale hatte von den Stadtwerken die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, da sie den Preis von 217,53 Euro für die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem als zu hoch ansah.
Sie argumentierte, dass gemäß § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein Preis von höchstens 100 Euro zulässig sei.
Das Gericht wies jedoch die Auffassung der Verbraucherzentrale zurück, dass ein höherer Betrag als 100 Euro nicht verlangt werden dürfe. Es stellte klar, dass der Messstellenbetreiber einen angemessenen Preis festsetzen dürfe, wobei bis zu einem Preis von 100 Euro die Angemessenheit gesetzlich vermutet werde.
Sollte ein höherer Preis festgesetzt werden, müsse der Messstellenbetreiber im Streitfall die Angemessenheit nachweisen.
Die Stadtwerke Olbernhau kündigten an, ihre Kalkulation vorzulegen, um eine Beweisaufnahme zu vermeiden. Da sie ihr Preisblatt bereits geändert hatten, gaben sie dennoch die geforderte Unterlassungserklärung zu Protokoll.
Die Parteien erklärten den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt. Das Gericht entschied, dass die Parteien die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen müssen, da der Ausgang des Verfahrens offen war und vermutlich durch ein Sachverständigengutachten hätte geklärt werden müssen.
Die Frage, welchen Preis die Stadtwerke für die vorzeitige Ausstattung mit intelligenten Messsystemen konkret in Rechnung stellen können, bleibt somit weiterhin ungeklärt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die genannten Entitäten beziehen sich lediglich auf Organisationen und Institutionen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dresden, Olbernhau
Worum geht es in einem Satz?
Die Stadtwerke Olbernhau und die Verbraucherzentrale haben sich vor dem Oberlandesgericht auf eine gütliche Einigung geeinigt, nachdem die Verbraucherzentrale den hohen Preis von 217,53 Euro für intelligente Messsysteme als unangemessen beansprucht hatte, während das Gericht den Preisrahmen als grundsätzlich zulässig betrachtete, jedoch die Angemessenheit bei höheren Preisen weiterhin ungeklärt bleibt.
Bezugnahme auf § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Höchster zulässiger Preis von 100 Euro wird angesprochen
Gericht stellt fest, dass angemessener Preis festgesetzt werden darf
Stadtwerke Olbernhau ändern Preisblatt
Rechtsstreit wird gütlich beigelegt
Gerichtskosten müssen von beiden Parteien getragen werden
Unklare Preisgestaltung für intelligente Messsysteme bleibt bestehen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Einigung zwischen Stadtwerken Olbernhau und Verbraucherzentrale
Gericht wies Auffassung der Verbraucherzentrale zurück
Preisgestaltung bleibt unklar
Gerichtskosten werden je zur Hälfte getragen
Stadtwerke kündigten an, Kalkulation vorzulegen
Unterlassungserklärung wurde zu Protokoll gegeben
Beweisaufnahme konnte vermieden werden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Stadtwerke Olbernhau zitiert, die ankündigten, ihre Kalkulation vorzulegen, um eine Beweisaufnahme zu vermeiden.