Verwaltungsgericht kippt Rückrufbescheide gegen Mercedes-Benz

Verwaltungsgericht kippt Rückrufbescheide gegen Mercedes-Benz

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Wirtschaft: Urteil gegen Rückrufbescheide in Schleswig

Schleswig () – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes stattgegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurden die angefochtenen Bescheide aufgehoben.

Die 3. Kammer des Gerichts sah die Rückrufbescheide als rechtswidrig an, weil sie auf einer nicht mehr gültigen Rechtsgrundlage beruhten.

Die vom KBA angewendete EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sei bereits seit September 2020 durch die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen abgelöst worden.

Das Urteil im Verfahren 3 A 51/21 ist noch nicht rechtskräftig. Das Kraftfahrtbundesamt kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die inhaltliche Frage zur Kühlmittelsolltemperaturregelung bei Dieselmotoren musste das Gericht nicht mehr klären.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mercedes-Stern (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Mercedes-Benz AG, Kraftfahrtbundesamt, Verwaltungsgericht Schleswig, EU

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Urteil wurde am Donnerstag bekannt gegeben, jedoch wurde kein spezifisches Datum erwähnt. Daher lautet die Antwort: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schleswig

Worum geht es in einem Satz?

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes angenommen und diese aufgrund einer veralteten Rechtsgrundlage aufgehoben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage der Mercedes-Benz AG gegen Rückrufbescheide
  • Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien wird im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rückrufbescheide wurden aufgehoben
  • Rechtswidrigkeit der Bescheide festgestellt
  • KBA kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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