Gerichtsurteil gegen Klimakleber in Hamburg
Hamburg () – Sogenannte Klimakleber sind wegen der Blockade eines Flughafens zu hohem Schadenersatz verurteilt worden.
Wie die „Bild“ berichtet, verurteilte das Landgericht Hamburg in einem schriftlich ergangenen Urteil (Az.: 325 O 168/24) zehn Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ zur Zahlung von zusammen 403.137,68 Euro Schadenersatz an die Lufthansa-Gruppe. Sollten sie nicht zahlen, drohen bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Auch für die gesamten Verfahrenskosten (Streitwert: 700.000 Euro) müssen die zehn Aktivisten aufkommen.
Die zehn Täter (fünf aus Berlin, je einer aus Freiburg, Nehms, Stuttgart und Leipzig) waren am Morgen des 13. Juli 2023 durch den Zaun des Flughafens Hamburg eingebrochen und hatten den gesamten Flugbetrieb lahmgelegt. Im Namen der Lufthansa hatte deren Tochter Eurowings auch im Namen der Töchter Swiss, Austrian und Brussels Airlines geklagt. Allein 8.500 Passagiere dieser Fluggesellschaften waren betroffen. 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe waren an dem Tag ausgefallen.
Die Täter haben, so das Gericht in seiner Begründung, einen „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ vorgenommen. Der Schadenersatz setzt sich laut Urteil aus unterschiedlichen Ersatzzahlungen der Fluglinien an die betroffenen Passagiere, Verspätungskosten, Kerosin-Mehrkosten und entgangenem Gewinn zusammen.
Das Hamburger Urteil für Lufthansa könnte nun nur der Anfang einer Klagewelle gegen die Klimakleber sein: Der Flughafen Düsseldorf hatte nach einer ähnlichen Aktion ebenfalls eine mögliche Klage erwogen. Auch die Fluggesellschaften Condor und Tuifly wollten Klagen prüfen. Bundesweit hatten Flughäfen und Fluggesellschaften das Hamburger Urteil als Musterverfahren abgewartet.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest von „Letzter Generation“ (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es wird lediglich über Gruppen und Organisationen berichtet, wie z.B. "Letzte Generation" und "Lufthansa-Gruppe".
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Letzte Generation, Lufthansa-Gruppe, Eurowings, Swiss, Austrian, Brussels Airlines, Condor, Tuifly
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 13. Juli 2023 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Hamburg, Berlin, Freiburg, Nehms, Stuttgart, Leipzig, Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Hamburg hat zehn Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" wegen der Blockade eines Flughafens zu einem Schadenersatz von über 403.000 Euro an die Lufthansa verurteilt, mit der Drohung von Ordnungshaft bei Nichtzahlung.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Blockade des Flughafens Hamburg
- Einbruch durch Zaun am 13. Juli 2023
- Beteiligung der Gruppe "Letzte Generation"
- Störung des gesamten Flugbetriebs
- Betroffene Passagiere (8.500) und ausgefallene Flüge (57)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Landgericht Hamburg verurteilt zehn Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" zu 403.137,68 Euro Schadenersatz
- Drohung von bis zu zwei Jahren Ordnungshaft, falls Zahlung ausbleibt
- Klägerin war die Lufthansa-Gruppe, betroffen waren 8.500 Passagiere und 57 Flüge
- Gericht sah Eingriff in den Gewerbebetrieb als grundlegend für das Urteil
- Urteil könnte Klagewelle gegen ähnliche Gruppierungen nach sich ziehen
- Flughafen Düsseldorf und Fluggesellschaften Condor und Tuifly prüfen mögliche Klagen
- Flughäfen und Fluggesellschaften warteten bundesweit auf das Urteil als Musterverfahren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zur Zahlung von 403.137,68 Euro Schadenersatz
- Drohung mit bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bei Nichtzahlung
- Verpflichtung zur Übernahme der gesamten Verfahrenskosten
- Mögliche Klagewelle gegen Klimakleber
- Flughäfen und Fluggesellschaften prüfen Klagen
- Gerichtlicher Eingriff in den Gewerbebetrieb festgestellt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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