Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

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Gesellschaftlicher Schutz für Gewaltopfer in Deutschland

Berlin () – Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht, wie die „Bild“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte eine solche Überwachung anordnen können, wenn für das Opfer eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung besteht. Die Maßnahme soll eine bestehende Schutzanordnung – etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot – ergänzen. Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.

Die Fußfessel soll nur in Hochrisikofällen und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Sie ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden. Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Bild“. „Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin“, so Hubig. „Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 14.11.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskabinett, Bild, Bundesjustizministerium, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 14. November 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeskabinett plant einen Gesetzentwurf zur besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht, um Lebensgefährdungen effektiv zu begegnen und Täter zur Teilnahme an Gewaltprävention zu verpflichten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg von häuslicher Gewalt in Deutschland
  • Hohe Zahl an Opfern weiblicher Gewalt
  • Mangelnde Sicherheit für betroffene Personen
  • Unzureichende bestehende Schutzmaßnahmen
  • Forderungen nach besserem Opferschutz
  • Bedarf an wirksameren Straf- und Präventionsmaßnahmen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeskabinett plant Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
  • Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner wird ermöglicht
  • Überwachung durch Gerichte bei konkreter Gefahr für Opfer anwendbar
  • Fußfessel ergänzendes Mittel zu bestehenden Schutzanordnungen
  • Empfangsgerät warnt Opfer vor Näherung des Täters
  • Anordnung der Fußfessel nur in Hochrisikofällen und mit Zustimmung des Opfers
  • Befristung der Fußfessel auf sechs Monate, Verlängerung möglich
  • Verpflichtung für Täter zur Teilnahme an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen
  • Strafen bei Verweigerung: Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen Schutzanordnungen
  • Bundesjustizministerin betont Notwendigkeit des Handelns gegen häusliche Gewalt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt
  • Möglichkeit zur Anordnung elektronischer Fußfesseln
  • Warnsystem bei unerlaubter Nähe des Täters
  • Ergänzung bestehender Schutzanordnungen
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen
  • Geld- oder Freiheitsstrafe für Weigerung zur Teilnahme
  • Härtere Bestrafung von Verstößen gegen Schutzanordnungen
  • Höchststrafe von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, die betont: "Häusliche Gewalt ist kein Schicksal" und ruft dazu auf, mehr gegen diese Gewalt zu unternehmen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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