Erster Geflügelpest-Fall in Wolfsburg nachgewiesen

Erster Geflügelpest-Fall in Wolfsburg nachgewiesen

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Tiergesundheit und Schutzmaßnahmen in Wolfsburg

() – In Wolfsburg ist sehr wahrscheinlich ein erster Fall der Geflügelpest aufgetreten. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Bei einer Wildgans wurde das Virus nachgewiesen, wobei die endgültige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut noch aussteht.

Die bereits vor zwei Wochen erlassene Allgemeinverfügung behält trotz des aktuellen Falls ihre Gültigkeit. Demnach muss sämtliches im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Ausgenommen sind nur Haltungen mit weniger als 50 Tieren.

Als Grund für die Maßnahmen nennt die Stadt die hohe Gefahr einer Einschleppung durch Wildvögel. Das Wolfsburger Stadtgebiet mit seinen zahlreichen Flüssen und Feuchtgebieten gilt als wichtiges Durchzugsgebiet für Zugvögel.

Ziel ist es, jeden direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Warnschild vor Geflügelpest in (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Friedrich-Loeffler-Institut, Stadtverwaltung Wolfsburg, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wolfsburg, Berlin

Worum geht es in einem Satz?

In Wolfsburg wurde bei einer Wildgans wahrscheinlich der Geflügelpest-Virus nachgewiesen, weshalb Geflügel im Stadtgebiet in geschlossenen Ställen gehalten werden muss, um die Einschleppung durch Wildvögel zu verhindern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Auftreten des Virus bei einer Wildgans
  • Vorhandensein eines wichtigen Durchzugsgebiets für Zugvögel in Wolfsburg
  • Hohe Gefahr der Einschleppung durch Wildvögel
  • Frühere Allgemeinverfügung zur Geflügelhaltung
  • Notwendigkeit, direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zulassung von Geflügelhaltung nur unter strengen Bedingungen
  • Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen
  • Ausnahme für Haltungen mit weniger als 50 Tieren
  • Verhinderung direkter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
  • Einschätzung der hohen Gefahr einer Einschleppung durch Wildvögel

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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