Naturschutz und Bauvorhaben in Flensburg
Flensburg () – Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Bau eines Hotels mit Parkhaus im Flensburger Bahnhofswald untersagt. Das Gericht hob die Baugenehmigung der Stadt Flensburg auf, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Grund sei ein fehlerhafter Bebauungsplan, der die Belange des Biotop- und Artenschutzes nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Das Vorhaben würde zu einer verbotenen Beeinträchtigung einer im Gebiet vorhandenen Quelle führen. Zudem habe die Stadt nicht ausreichend geprüft, welche Auswirkungen der Bau auf den artenreichen Steilhang habe.
Die besondere Wertigkeit des Naturraums spiegele sich in der Begründung des Bebauungsplans nicht wider.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegenen Parteien können binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ein paralleles Verfahren zur Waldumwandlungsgenehmigung für das Parkhaus wurde für erledigt erklärt, da die befristete Genehmigung abgelaufen war.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Stadt Flensburg, Oberverwaltungsgericht, Justicia
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Flensburg
Worum geht es in einem Satz?
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Bau eines Hotels mit Parkhaus im Flensburger Bahnhofswald aufgrund eines fehlerhaften Bebauungsplans, der dem Biotop- und Artenschutz nicht gerecht wird, untersagt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Beanstandungen am Bebauungsplan
- Unzureichende Berücksichtigung des Biotop- und Artenschutzes
- Gefährdung einer vorhandenen Quelle
- Mangelnde Prüfung der Auswirkungen auf den Steilhang
- Fehlende Würdigung des Naturraums im Bebauungsplan
- Abgelaufene Genehmigung für die Waldumwandlung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Baugenehmigung der Stadt Flensburg aufgehoben
- Fehlerhafter Bebauungsplan festgestellt
- Unzureichende Berücksichtigung von Biotop- und Artenschutz
- Beeinträchtigung der Quelle untersagt
- Mangelhafte Prüfung der Auswirkungen auf den Steilhang
- Wertigkeit des Naturraums nicht im Bebauungsplan berücksichtigt
- Möglichkeit der Berufung beim Oberverwaltungsgericht innerhalb eines Monats
- Waldumwandlungsgenehmigung für Parkhaus für erledigt erklärt
- Befristete Genehmigung abgelaufen
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