Städte- und Gemeindebund will "Überforderungsschutz" für Kommunen

Städte- und Gemeindebund will "Überforderungsschutz" für Kommunen

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Kommunale Finanzen und Selbstverwaltung in Deutschland

Berlin () – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat am Dienstag ein Rechtsgutachten zur Finanzierung der Kommunen vorgestellt. Das Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters und Ex-Ministerpräsidenten des Saarlands, Peter Müller (CDU), kommt demnach zu dem Schluss, dass die Kommunen verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche auf eine angemessene und finanzielle Mindestausstattung haben und durch Bund und Länder nicht überfordert werden dürfen.

Der Städte- und Gemeindebund fordert angesichts des Aufwuchses von Aufgaben und finanzieller Belastung eine klare und verlässliche rechtliche Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Aktuell sei man mit einer schleichenden Überforderung fast aller Kommunen in Deutschland konfrontiert. Der „Überforderungsschutz“ greife nicht. In den letzten 20 Jahren hätten sich die Ausgaben für soziale Leistungen mehr als verdoppelt, auf zuletzt rund 80 Milliarden Euro pro Jahr. Zugleich seien die Kommunen in Deutschland aktuell mit rund 70 Prozent der Aufgaben betraut, sie erhielten aber nur knapp 15 Prozent der Einnahmen.

Die Länder sind nach Ansicht von DStGB-Präsident Ralph Spiegler in der Pflicht, die Gemeinden finanziell mindestens so auszustatten, dass sie die Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, auch bekommen. „Der Träger kommunaler Selbstverwaltungshoheit muss zwangsläufig aber mehr sein als nur ein ausführendes Organ einer anderen staatliche Ebene. Wir sehen die Verpflichtung der Länder, den Kommunen eine freie Spitze zur Gestaltung zur Verfügung zu stellen, aktuell nicht erfüllt“, sagte er.

Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, André Berghegger, wirft den Ländern vor, auf die Auslösung der Konnexität auf kreativem Wege zu verzichten. „Durch die ausbleibende Mittelkompensation kommt es aus unserer Sicht vielerorts zu einer unzumutbaren Einschränkung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung“, so Berghegger.

Spiegler regte an, angesichts der Vielzahl der vom Bund geschaffenen Aufgaben und Rechtsansprüche einen direkter Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen zu schaffen. „Wir müssen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten diskutieren, um den Städten und Gemeinden die Ausübung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags zu ermöglichen“, sagte er.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ralph Spiegler am 11.11.2025

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Peter Müller, Ralph Spiegler, André Berghegger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), Peter Müller (CDU), Ralph Spiegler, André Berghegger.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 11.11.2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat ein Rechtsgutachten vorgestellt, das besagt, dass Kommunen verfassungsrechtlich eine angemessene finanzielle Ausstattung verlangen können und fordert eine klare rechtliche Absicherung zur Verhinderung einer Überforderung durch Bund und Länder.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Präsentation eines Rechtsgutachtens durch den DStGB
  • Gutachten von Peter Müller, ehemaliger Bundesverfassungsrichter
  • Verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche der Kommunen auf Mindestausstattung
  • Zunehmende finanzielle Belastung der Kommunen
  • Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen über die letzten 20 Jahre
  • Ungleiche Verteilung von Aufgaben und Einnahmen zwischen Kommunen, Bund und Ländern
  • Forderung nach rechtlicher Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung
  • Vorwurf der Länder, Konnexität nicht ausreichend zu beachten
  • Vorschlag für direkte Finanzierungswege vom Bund zu den Kommunen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) stellt Rechtsgutachten zur Kommunalfinanzierung vor
  • Gutachten von Peter Müller betont verfassungsrechtliche Ansprüche der Kommunen auf angemessene finanzielle Ausstattung
  • Forderung nach klarer und verlässlicher rechtlicher Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung
  • Überforderung der meisten Kommunen in Deutschland festgestellt
  • Ausgaben für soziale Leistungen in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt
  • Kommunen haben 70 % der Aufgaben, erhalten aber nur 15 % der Einnahmen
  • Länder in der Pflicht zur finanziellen Ausstattung der Gemeinden
  • Spiegler fordert direkten Finanzierungsweg vom Bund an die Kommunen
  • Vorschlag, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu diskutieren
  • Vorwurf gegen Länder bezüglich ausbleibender Mittelkompensation und Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung
  • Gefahr der schleichenden Überforderung fast aller Kommunen in Deutschland
  • Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen auf rund 80 Milliarden Euro pro Jahr
  • Missverhältnis zwischen Aufgabenverteilung und Einnahmen der Kommunen
  • Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung
  • Unzumutbare Einschränkung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung
  • Diskussion über alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von DStGB-Präsident Ralph Spiegler zitiert, der die Verpflichtung der Länder zur finanziellen Ausstattung der Kommunen betont und alternative Finanzierungsmöglichkeiten anregt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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