Sicherheit am Flughafen Bremen gefährdet
Bremen () – Am Bremer Flughafen ist der Flugverkehr vorübergehend eingestellt worden, nachdem eine Drohne gesichtet worden war. Das teilte die Polizei Bremen am Montag mit.
Eine Passagiermaschine musste umgeleitet werden, es gab Verspätungen im Betrieb.
Am Montagabend gegen 19:20 Uhr hatte ein Zeuge die Drohne in der Nähe des Flughafens gemeldet. Auch eine Polizeistreife habe das Fluggerät kurzzeitig entdeckt, es sei dann aber nicht mehr zu sehen gewesen.
Daraufhin wurde der Flugbetrieb für etwa 45 Minuten gestoppt.
Wer die Drohne gesteuert hat, ist bislang nicht bekannt. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung.
Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst zu melden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Drohne (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Bremen, Kriminaldauerdienst
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Montagabend statt, genauer gesagt um 19:20 Uhr.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bremen
Worum geht es in einem Satz?
Am Bremer Flughafen wurde der Flugverkehr für etwa 45 Minuten eingestellt und eine Passagiermaschine umgeleitet, nachdem eine Drohne in der Nähe gesichtet wurde, während die Polizei Ermittlungen gegen den unbekannten Drohnenpiloten eingeleitet hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Sichtung einer Drohne in der Nähe des Flughafens
- Meldung eines Zeugen um 19:20 Uhr
- Kurzzeitige Entdeckung der Drohne durch Polizeistreife
- Unbekanntheit des Steuernden der Drohne
- Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Vorübergehende Einstellung des Flugverkehrs
- Umleitung einer Passagiermaschine
- Verspätungen im Betrieb
- Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung
- Aufforderung an Zeugen, sich zu melden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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