Mann mit zwei Haftbefehlen bei Grenzkontrolle in Bad Bentheim festgenommen

Mann mit zwei Haftbefehlen bei Grenzkontrolle in Bad Bentheim festgenommen

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Gesellschaft: Festnahme an deutsch-niederländischer Grenze

Bad Bentheim () – Die Bundespolizei hat einen 27-jährigen Mann an der deutsch-niederländischen Grenze festgenommen, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Wie die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim am Mittwoch mitteilte, muss der Ägypter eine dreieinhalbmonatige Gefängnisstrafe antreten.

Bereits am Dienstag gegen 18:00 Uhr wurde der 27-Jährige im Bahnhof Bad Bentheim im Rahmen von Grenzkontrollen überprüft.

Dabei stellten die Beamten fest, dass er wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war und noch Geldstrafen von insgesamt 1.575 oder ersatzweise 105 Tage Haft abzuleisten hatte.

Da der Mann die Geldstrafen nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem fehlten ihm die notwendigen Einreisedokumente, und bei ihm wurden Kleinstmengen Cannabis gefunden.

Weiterhin interessiert sich eine Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall für seinen Aufenthaltsort.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Staatsanwaltschaft

Wann ist das Ereignis passiert?

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Bad Bentheim, deutsch-niederländische Grenze

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundespolizei hat an der deutsch-niederländischen Grenze einen 27-jährigen Ägypter festgenommen, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde, eine dreieinhalbmonatige Gefängnisstrafe antreten muss und auch ohne Einreisedokumente sowie mit Kleinstmengen Cannabis aufgefunden wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Überprüfung im Rahmen von Grenzkontrollen
  • Vorliegende Haftbefehle
  • Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen
  • Offene Geldstrafen in Höhe von 1.575 Euro
  • Unfähigkeit zur Begleichung der Geldstrafen
  • Fehlende Einreisedokumente
  • Auffindung von Kleinstmengen Cannabis
  • Interesse einer Staatsanwaltschaft an seinem Aufenthaltsort

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Es wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Dreieinhalbmonatige Gefängnisstrafe antreten
  • Ablagern von Geldstrafen in Höhe von 1.575 Euro oder 105 Tagen Haft
  • Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt
  • Fehlende notwendige Einreisedokumente
  • Entdeckung von Kleinstmengen Cannabis
  • Staatsanwaltschaft interessiert sich für seinen Aufenthaltsort

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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