Urteil: Hessen muss Innenputzschäden in Fulda selbst sanieren

Rechtliche Auseinandersetzung um Mietschäden in Hessen

Frankfurt () – Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Land keinen Vorschuss für die Beseitigung von großflächigen Innenputzschäden von seiner Vermieterin verlangen kann. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Damit scheitert der Anspruch auf rund 10 Millionen für Sanierungsarbeiten an einem Mietobjekt in Fulda.

Grund ist eine sogenannte ‚Dach und Fach Klausel‘ im Mietvertrag. Demnach ist die Vermieterin nur für die Instandsetzung von Dach und Fach verantwortlich, während das Land als Mieter für alle anderen Instandhaltungsarbeiten zuständig ist.

Das Gericht wertete den Innenputz nicht als Teil des ‚Fachs‘, da er lediglich ein Überzug auf den tragenden Wänden und Decken sei und nicht konstruktive Bedeutung habe.

ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Hessen kann noch die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.

Das Landgericht Fulda hatte die Klage bereits in erster Instanz zurückgewiesen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Es werden lediglich allgemeine Begriffe wie "Land Hessen", "Vermieterin" und "Oberlandesgericht Frankfurt am Main" erwähnt, jedoch keine spezifischen Personen.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Land Hessen keinen Vorschuss für die Beseitigung von Innenputzschäden verlangen kann, da laut Mietvertrag die Vermieterin nur für Dach und Fach verantwortlich ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Mietverhältnis zwischen dem Land Hessen und der Vermieterin
  • Innenputzschäden an einem Mietobjekt in Fulda
  • Forderung des Landes Hessen nach Vorschuss für Sanierungsarbeiten
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anspruch auf rund 10 Millionen Euro für Sanierungsarbeiten scheitert
  • Verantwortung für Instandhaltungsarbeiten bleibt beim Land Hessen
  • Innenputz wird nicht als Teil des 'Fachs' betrachtet
  • Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
  • Möglichkeit der Revision beim Bundesgerichtshof besteht
  • Klage wurde bereits in erster Instanz abgewiesen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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