Gesellschaft: Waffenmissbrauch in Augsburg
Augsburg () – Ein 20-Jähriger hat in der Augsburger Innenstadt offenbar mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen. Das teilte die Polizei Schwaben Nord mit.
Gegen 00:45 Uhr am Sonntag meldete ein Anwohner Knallgeräusche aus der Annastraße.
Als eine Streife eintraf, flüchtete der Mann, konnte jedoch kurz darauf festgenommen werden. Die Beamten fanden in der Nähe eine Schreckschusspistole, die dem 20-Jährigen zugeordnet und sichergestellt wurde.
Die Polizei ermittelt nun wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Die Behörde wies erneut darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit verboten ist und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei in Hamburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Schwaben Nord, Polizei
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Sonntag, gegen 00:45 Uhr, statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Augsburg, Annastraße
Worum geht es in einem Satz?
Ein 20-Jähriger wurde in Augsburg festgenommen, nachdem er mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen hatte, und die Polizei ermittelt wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geräuschentwicklung in der Annastraße
- Anwohner berichtet von Knallgeräuschen
- 20-Jähriger mit Schreckschusswaffe
- Flucht des Täters vor der Polizei
- Festnahme des 20-Jährigen durch Streife
- Sicherstellung der Schreckschusspistole
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Es wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Festnahme des 20-Jährigen
- Sicherstellung der Schreckschusspistole
- Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz
- Hinweis auf Verbot des Mitführens von Waffen in der Öffentlichkeit
- Mögliche strafrechtliche Konsequenzen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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